In 62 sardischen Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern wurde für diese Wahlrunde nur eine einzige Kandidatenliste eingereicht . Nachdem das gesetzlich vorgeschriebene Quorum erreicht wurde, treffen nun die ersten Wahlergebnisse und die Namen der neuen Bürgermeister ein .

Die in diesem Jahr geltenden Regeln basieren auf dem Gesetzesdekret Nr. 196 vom 27. Dezember 2025. Die nur für diese Wahl gültige Bestimmung erweitert eine Ausnahmeregelung für Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern, in denen nur eine Liste antritt: Die Wahl ist gültig, wenn mindestens 40 % der Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben und die Liste mindestens 50 % der gültigen Stimmen erhält. Werden diese Schwellenwerte nicht erreicht, ist die Wahl ungültig und die Gemeinde wird unter Sonderverwaltung gestellt.

Deshalb lassen sich einige der neuen Bürgermeister bereits am ersten Wahltag identifizieren. Sobald die Mindestwahlbeteiligung erreicht und ein Konsens über die Kandidatenliste erzielt ist, steht das Ergebnis der Konsultation im Wesentlichen fest.

Zu den ersten Gemeinden, die das Quorum erreichten, gehörte Sant'Antonio di Gallura, wo Carlo Duilio Viti , Kandidat der Liste "Sant'Antonio Cresce", neuer Bürgermeister der Stadt wurde.

In Bortigiadas hingegen ermöglicht das Erreichen der gesetzlich festgelegten Schwelle die Wahl von Emiliano Deiana , dem ehemaligen Präsidenten der Anci Sardegna, der als Kandidat der Liste „Radici Vive e Futuro Comune“ antritt.

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(Unioneonline/vf)

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