Der Mann hatte das Haus unter Verstoß gegen die Vorsichtsmaßnahmen verlassen. Nach dem Vorfall wurde er vom Gericht aufgrund der besonders geringfügigen Natur des Vergehens freigesprochen.
Laut den Gewerkschaften würde die Genossenschaft, die den Vertrag verwaltet, eine Arbeitswoche von 35,5 Stunden anstelle der im nationalen Tarifvertrag vorgesehenen 39 Stunden anwenden.