Tiere, die in der Sonne in Autos gefangen sind: Können Sie das Glas einschlagen, um sie zu retten?
Eine Notsituation, die ein sofortiges Eingreifen mit Respekt für alle erfordert: Das sagt das GesetzPer restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Im Sommer kann es zu herzzerreißenden Szenen kommen: Ein Hund – oder ein anderes Tier – ist in einem in der Sonne geparkten Auto gefangen , das unbelüftet, mit geschlossenen Fenstern und ausgeschaltetem Motor steht. Innerhalb weniger Minuten kann sich der Innenraum extrem erhitzen und in einen Backofen verwandeln. Ein einfaches Versehen kann zur tödlichen Falle werden. Doch was kann man in solchen Fällen tun? Ist es legal, das Fenster einzuschlagen, um das Tier zu retten, oder riskiert man eine Klage?
Sensibilisierungskampagnen der letzten Jahre haben auf die Ernsthaftigkeit dieser Situationen hingewiesen, es bleiben jedoch viele Fragen zum richtigen Verhalten gegenüber einem Tier in offensichtlicher Not . Gemäß den Richtlinien der Internationalen Tierschutzorganisation OIPA sollte man sich zunächst vergewissern, dass der Autobesitzer nicht in der Nähe ist und dass die Situation nicht vorübergehend ist und sich wahrscheinlich innerhalb weniger Augenblicke von selbst löst . Sollte jedoch nach einiger Zeit der Besitzer verschwunden sein, ist es wichtig , nicht impulsiv zu handeln, sondern sofort die Notrufnummer 112 anzurufen und alle notwendigen Einzelheiten mitzuteilen sowie den Standort und Zustand des Tieres deutlich zu schildern.
Die Polizei, so die OIPA, ist verpflichtet, einzugreifen, um den Zustand des Tieres zu überprüfen und gegebenenfalls eine Tierklinik zu rufen. Während der Wartezeit auf das Eintreffen des Tieres empfiehlt es sich, alles zu dokumentieren: Fotos machen, ein Video mit dem Handy aufnehmen und weitere Zeugen befragen. Dies kann entscheidend sein, wenn die Situation eskaliert und ein direktes Eingreifen notwendig wird. Doch was kann man tun, ohne Vergeltungsmaßnahmen zu riskieren, wenn die Polizei nicht rechtzeitig eintrifft und das Leben des Tieres in Gefahr ist? Auch in diesem Fall ist die OIPA eindeutig: Man kann den Ausnahmezustand ausrufen, aber es ist trotzdem die Pflicht, die Polizei zu rufen. Dies bleibt die oberste Regel.