Staatsanwalt Lorenzo Cosseddu forderte heute eine Haftstrafe von elf Jahren und zwei Monaten für Andrea Giunoli, einen 43-jährigen Arbeiter, der des Mordes an Francesco Salis beschuldigt wird, der im August vor zwei Jahren im Zentrum von Santa Giusta erschossen wurde.

Der Schnellprozess um den Tod des 44-jährigen Maurers aus Santa Giusta wurde vor Richterin Serena Corrias eröffnet. Anwesend waren auch Andrea Giuntoli, seine Verteidiger Patrizio Rovelli und Marina Caria sowie die Geschwister des Opfers: Marco Salis (Kläger im Zivilverfahren, vertreten durch Anwalt Luciano Rubattu), Anna Carla und Ottavio Salis (vertreten durch Fabio Costa). Die Staatsanwaltschaft rekonstruierte den Hergang der Nacht vom 9. auf den 10. August vor zwei Jahren. Andrea Giuntoli saß mit Salis, dessen Nichte, einem Freund und einem weiteren Mann (der später ein wichtiger Zeuge im Fall des Verbrechens wurde) an einem Tisch. Ein ruhiger Abend eskalierte aufgrund eines Streits über Textnachrichten, die Giuntoli an Salis’ Nichte geschickt hatte.

Auf der Via Dante, wo Giuntoli sich mit dem Mädchen treffen wollte, eskalierte ein Streit. Auch Salis traf ein, bewaffnet mit einer Hippe. Daraufhin stieg Giuntoli aus dem Auto und schoss mit einer Schrotflinte in Salis' linke Seite – ein tödlicher Schuss. Giuntoli kehrte nach Hause zurück, wurde von den Carabinieri erwartet und gestand die Tat sofort. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten das Gewehr, das mit den 51 Schrotkugeln im Körper des Opfers übereinstimmte.

Laut Staatsanwaltschaft bestand zum Zeitpunkt des Angriffs von Andrea Giuntoli auf seinen Mitbürger Francesco Salis keine unmittelbare Gefahr, und die von ihm gehaltene Hacke war nicht mit einer Schusswaffe vergleichbar. Die Verteidigung beantragte Giuntolis sofortige Freilassung mit der Begründung, die Auflagen seiner Untersuchungshaft seien abgelaufen. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem Antrag, woraufhin der Richter seine Entscheidung vertagte und den Fall bis zum 21. April anberaumte, damit die Verteidigung und die beteiligten Parteien ihre Argumente vortragen konnten.

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