Kakerlakenbefall in einem Lebensmittellager: Restaurant in Cagliari wird geschlossen.
Die NAS führte eine Reihe von Kontrollen in Hotels und Clubs im Süden Sardiniens durch. Zahlreiche Verstöße wurden gemeldet und Bußgelder in Höhe von Tausenden von Euro verhängt.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Die NAS (Nationale Antikorruptions- und Präventionsagentur) von Cagliari führte eine neue Kontrollrunde in den Provinzen Cagliari, Sulcis Iglesiente und Medio Campidano durch.
Die Inspektionen umfassten 45 Betriebe aus den Bereichen Strand, Gastgewerbe, Catering, Gesundheitswesen, persönliche Dienstleistungen und Sozialwesen mit dem Ziel, die öffentliche Gesundheit zu schützen und einen reibungslosen Ablauf der wirtschaftlichen Aktivitäten während der Touristensaison zu gewährleisten.
Bei der Inspektion wurden Unregelmäßigkeiten in 18 Gewerbebetrieben und Beherbergungsbetrieben festgestellt, was etwa 40 % aller durchgeführten Inspektionen entspricht.
Insgesamt wurden 33 Bußgelder im Wert von ca. 38.000 Euro angefochten , hauptsächlich wegen Mängeln in den Bereichen Hygiene und Gesundheit, Fehlern bei der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Nichteinhaltung der erforderlichen Genehmigungen.
Auch im Gastgewerbe wurden intensive Kontrollen durchgeführt. In der Innenstadt von Cagliari wurde die sofortige Schließung eines Restaurants angeordnet. In den Räumlichkeiten, die zur gemeinsamen Lagerung von Lebensmitteln und Reinigungsmitteln genutzt wurden, wurde ein Befall mit lebenden Kakerlaken festgestellt, woraufhin eine Beschwerde wegen der katastrophalen Hygienebedingungen eingereicht wurde.
Auch im Gastgewerbe wurde in der Gemeinde Pula die Außenküche eines Hotelrestaurants inspiziert. Dabei wurden gravierende Hygienemängel festgestellt, die sich unter anderem durch die weitverbreitete Anwesenheit von Spinnweben an den Geräten sowie durch die fehlende Umsetzung der HACCP-Selbstkontrollverfahren aufgrund fehlender Schädlingsbekämpfungsmittel zeigten.
Im Badeortsektor der Gemeinde Quartu Sant'Elena beschlagnahmten die Behörden Kühlgeräte eines Badeortes. Die Ermittlungen ergaben, dass der Betrieb trotz der Installation fester Anlagen auf öffentlichem Wassergrundstück – was auf eine nicht angemeldete Betriebsstätte hindeutet – lediglich über eine Lizenz für den mobilen Verkauf verfügte.
(Unioneonline)
