Brand in Sa Marigosa, Gemeinde Riola Sardo: «Struktur muss gesichert werden»
Das Agrar- und Ernährungsunternehmen muss auf den durch den Brand beschädigten Dächern eingreifen und das verbrannte Material entsorgenPer restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Sa Marigosa , das nach dem großen Brand vom 6. Juni letzten Jahres einen Neustart versucht , bemüht sich auch um die Einhaltung der vor zwei Tagen von der Gemeinde Riola Sardo erlassenen Verordnung, dem Gebiet, in dem das Agrar- und Lebensmittelunternehmen aufgrund der Flammen liegt verlorene Maschinen, Produkte und ein Teil des riesigen Lagers an der Provinzstraße 7.
Bürgermeister Lorenzo Pinna befiehlt den Eigentümern, unverzüglich und in jedem Fall spätestens innerhalb von 15 Tagen alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Gefahr im Zusammenhang mit der beschädigten Dacheindeckung und zur Entsorgung des verbrannten Materials durchzuführen. Aber nicht nur das: Es ordnet auch die technische Überprüfung des strukturellen Aspekts der Begrenzungswände des Gebäudes an und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Gefahren für die Sicherheit von Personen abzuwenden. Schließlich erfolgt die Entsorgung verschiedener Abfallstoffe, die in der Struktur vorhanden sind und durch den Brand unbrauchbar gemacht wurden.
Der Bürgermeister, der vor drei Tagen zusammen mit den Eigentümern eine Inspektion im Inneren des Gebäudes durchgeführt hat, bittet das Unternehmen, durch einen qualifizierten Techniker zu überprüfen, ob andere gefährliche Situationen vorliegen, die nicht visuell erkennbar sind und die Sicherheit des Personals beeinträchtigen könnten. Es schreibt dann vor, dass alle Sicherheitsarbeiten unter der technischen Leitung eines Fachmanns durchgeführt werden müssen. In dem Dokument heißt es außerdem, „dass es vor der Durchführung der Arbeiten in der Verantwortung des Unternehmens und des zuständigen Fachmanns liegt, mit den zuständigen Stellen im Bereich des Schutzes der Landschaft und des architektonischen Erbes in Kontakt zu treten, um den Bedarf an Sachverständigengutachten zu beurteilen.“ .