Flugverspätung: Wann haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung? Was sollten Sie tun, um Ihre Rechte zu wahren?

Fragen, die im Sommer häufig auftauchen, wenn sich die Feiertage (und Unannehmlichkeiten) häufen.

Die Grundsätze für Verbraucher sind in der europäischen Verordnung 261/2004 enthalten.

Zunächst einmal können Sie im Falle einer großen Verspätung eine Rückerstattung Ihres Flugtickets beantragen. Die Bedingungen hängen jedoch von der Dauer der Verspätung ab und davon, ob Sie sich trotzdem für die Reise entscheiden oder nicht.

Wenn die Verspätung mehr als 5 Stunden beträgt und Sie sich dazu entschließen, die Fahrt nicht anzutreten, haben Sie Anspruch auf die volle Erstattung des Fahrpreises für den nicht zurückgelegten Teil der Fahrt.

Wenn Sie 3 Stunden oder mehr Verspätung gegenüber der geplanten Zeit an Ihrem Zielort ankommen , haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung (zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Flugdauer), es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen (schlechtes Wetter, Streiks der Flugsicherung, Notfälle, die nicht von der Fluggesellschaft zu verantworten sind).

Es ist wichtig, alle notwendigen Dokumente bereitzuhalten: Flugticket oder Buchungsbestätigung, Bordkarte (falls vorhanden) und Belege für etwaige zusätzliche Kosten (z. B. Mahlzeiten, Transport, Hotel) aufgrund der Verspätung. Selbstverständlich müssen die Flugdetails verfügbar sein: Nummer, voraussichtliche und tatsächliche Flugzeit, Abflug- und Zielflughafen.

Der erste Schritt besteht darin, eine Beschwerde beim Unternehmen einzureichen. Dieses muss mit einer formellen Beschwerde kontaktiert werden. Einige Unternehmen stellen Formulare auf ihren Websites zur Verfügung. Andernfalls ist die Verwendung von E-Mails erforderlich, vorzugsweise per zertifizierter E-Mail, unter Verwendung des EU-Beschwerdeformulars auf der Enac-Website.

Am besten handeln Sie sofort, auch wenn die Frist zur Geltendmachung eines Anspruchs zwei Jahre beträgt (einige Unternehmen verlangen möglicherweise eine Frist von 6 Monaten).

Bei einer Verspätung von 2 Stunden oder mehr (Flüge bis 1.500 km) bzw. 3 Stunden oder mehr (Flüge innerhalb der EU über 1.500 km bzw. zwischen 1.500 und 3.500 km) muss die Fluggesellschaft für Unterstützung wie Mahlzeiten, Getränke, Kommunikation und ggf. Übernachtung sowie Transport zum/vom Flughafen sorgen.

Einige Unternehmen reagieren nicht und ignorieren die Situation. Ansprechpartner ist dann die Enac, die die Anwendung der Verordnung überwacht. Alternativ kann man sich an die Verkehrsaufsichtsbehörde wenden, die über ihre Schlichtungsplattform ConciliaWeb verfügt. Es gibt auch Rechtsberatungsdienste (ItaliaRimborso, Flightright oder AirHelp), die die Abwicklung kostenlos oder nur im Erfolgsfall mit einer Provision (z. B. 20–30 % der Entschädigung) übernehmen.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdauer ab:

  • 250 €: Flüge bis 1.500 km
  • 400 €: Flüge innerhalb der EU über 1.500 km oder Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 €: Flüge über 3.500 km (mit einer Verspätung von mehr als 4 Stunden)

(Unioneonline/E.Fr.)

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