Die Familie Bosco, das Gericht: „Deshalb wurde die Mutter weggebracht.“
Die Richter in L'Aquila: „Keine Voreingenommenheit; es wurden alle Maßnahmen ergriffen, um die Kinder zu schützen.“Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Angesichts der medialen Empörung über aktuelle Gerichtsverfahren, die derzeit untersucht werden und oft in aggressivem und schonungslosem Ton kommentiert werden, ist es den Richtern an den Jugendgerichten, insbesondere am Jugendgericht von L'Aquila und der Jugendstaatsanwaltschaft von L'Aquila, ein Anliegen zu versichern, dass jede gerichtliche Initiative in ihrem Zuständigkeitsbereich ausschließlich von den in der Verfassung und im Völkerrecht verankerten Grundsätzen des Schutzes der Rechte von Minderjährigen geleitet wird .
In einer gemeinsamen Erklärung äußerten sich die Präsidentin des Jugendgerichts von L'Aquila, Cecilia Angrisano , und der Staatsanwalt, David Mancini , zum Fall der „Waldfamilie“ , die im Mittelpunkt des Medieninteresses stand, nachdem die Mutter aus der Obhut des Jugendamtes entfernt worden war und das Justizministerium bereit war, Ermittler zu entsenden.
„Jedes Jugendverfahren“, erklärt das Gericht von L’Aquila, „beinhaltet Beurteilungs- und Überprüfungsphasen, die darauf abzielen, das Wohl der betroffenen Minderjährigen zu ermitteln und sicherzustellen. Diese Feststellung stützt sich auch auf die Expertise relevanter Fachwissenschaften und öffentlicher Dienste, die sich dem Schutz von Minderjährigen widmen.“
„Die schwierigen und heiklen Entscheidungen in diesem Bereich, insbesondere jene, die die Herausnahme von Minderjährigen aus ihren Familien betreffen“, heißt es in der Erklärung weiter, „ entstehen niemals aus ideologischen oder vorurteilsbehafteten Haltungen gegenüber den Eltern, sondern zielen stets darauf ab, das Wohl des Minderjährigen als einer Person mit Rechten zu gewährleisten.“ Laut den beiden Richtern ist „die Gewährleistung der angemessenen Entwicklung des Kindes und der ungestörten Entfaltung seiner Persönlichkeit der Leitgedanke der richterlichen Tätigkeit der Jugendgerichte, die mit Sorgfalt, einfühlsamer Beteiligung und unter Einbeziehung von mitwirkenden Erwachsenen durchgeführt wird.“
„Es ist daher zu hoffen“, so die Richter abschließend, „dass die Öffentlichkeit versteht, wie wichtig die Achtung des Privatlebens der Beteiligten und aller beteiligten Institutionen für den bestmöglichen Umgang mit diesen schmerzhaften menschlichen Ereignissen ist. Die Jugendgerichtsbehörden tragen die institutionelle Verantwortung für Entscheidungen, die in nachfolgenden Instanzen überprüft werden können.“
(Unioneonline)
