Alberto Stasi kann aus der Haft entlassen werden: Er wurde von den Sozialdiensten seines langjährigen Arbeitgebers unter Bewährung gestellt . Das Mailänder Überwachungsgericht fällte diese Entscheidung heute Nachmittag und gab dem Antrag der Verteidigung statt, dem die Generalstaatsanwaltschaft zuvor zugestimmt hatte.

Die von Tg La7 vorab gemeldete Nachricht wurde ANSA von qualifizierten Quellen bestätigt.

Die Stasi befand sich in Teilfreiheit. Chiara Poggis Freund, der wegen des Verbrechens in Garlasco zu 16 Jahren Haft verurteilt worden war, ist nach 10 Jahren und 6 Monaten im Gefängnis Bollate wieder auf freiem Fuß . Diese Nachricht folgt auf die Einstellung der neuen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Pavia gegen Sempio wegen des Mordes vom 13. August 2007.

Die Gewährung der Bewährung steht, wie ausdrücklich betont wird, nicht im Zusammenhang mit einer möglichen Überprüfung seines Verfahrens , für die die Verteidigung einen entsprechenden Antrag stellen wird. Die Generalstaatsanwaltschaft, die seine Freilassung genehmigt hat, ist jedoch dieselbe, die den Antrag auf Überprüfung des Verfahrens prüft.

Stasi, der stets seine Unschuld beteuert hat, kehrt nicht nach Garlasco zurück, sondern in ein gemietetes Haus in der Nähe von Mailand . Laut La7 nahm er nur seine Kleidung mit, ließ aber einige Gegenstände, darunter einen Kühlschrank und einen Ventilator, bei den anderen Häftlingen zurück.

(Unioneonline)

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