Das Verfassungsgericht hat noch nicht über die inhaltliche Richtigkeit des Gesetzes der Region Sardinien hinsichtlich geeigneter und ungeeigneter Gebiete für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien entschieden.

Mit Verordnung 115 aus dem Jahr 2026 ordnete das Verfassungsgericht die Rückgabe der Dokumente an die TAR Sardinien und Latium zur erneuten Prüfung der Fragen der verfassungsrechtlichen Legitimität an.

In der Bestimmung betonen die Verfassungsrichter, dass es nach dem vorherigen Urteil derselben Richter (Nr. 184 von 2025) und den nachfolgenden Änderungen des ursprünglichen Gesetzes, geändert durch das sardische Gesetz 31 von 2025, Aufgabe der TAR sei, „die Auswirkungen der nachfolgenden Änderungen sowohl hinsichtlich ihrer Relevanz als auch im Hinblick auf die nicht offensichtliche Unbegründetheit der Fragen konkret zu bewerten“.

Die Entscheidung betrifft das Regionalgesetz 20 von 2024, das von mehreren Energieunternehmen, darunter RWE Renewables, Sorgenia, Edison Rinnovabili, Maple Tree Solar und EF Agri, angefochten wurde.

Im Mittelpunkt des Streits stehen die Vorschriften, die große Teile des regionalen Gebiets als ungeeignet für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien ausgewiesen hatten.

Der Gerichtshof erklärte einige der von den Verwaltungsrichtern aufgeworfenen Fragen für „offensichtlich unzulässig“ und erachtete die in den TAR-Entscheidungen enthaltene Begründung als unzureichend. Hinsichtlich anderer Bestimmungen hielt er jedoch eine erneute Prüfung durch die Verwaltungsrichter angesichts „später eingetretener regulatorischer Entwicklungen und seiner eigenen früheren Entscheidung 184 aus dem Jahr 2025“ für erforderlich.

Mit eben dieser Entscheidung hatte das Verfassungsgericht bereits bestimmte Abschnitte des sardischen Gesetzes für unrechtmäßig erklärt und klargestellt, dass die Einstufung eines Gebiets als ungeeignet nicht zu einem absoluten und präventiven Bauverbot führen darf. Das Gericht hatte zudem festgelegt, dass die endgültige Beurteilung im Rahmen der in der Landesgesetzgebung festgelegten Genehmigungsverfahren erfolgen muss.

(Unioneonline)

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