Von der Notaufnahme in Sassari abgelehnt, verliert sie das Kind: Vollstreckung durch die Staatsanwaltschaft
Für die Affäre, die von Sardinien ausging, aber ganz Italien zur Diskussion brachte, wurde eine Akte beantragt
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Ein Wendepunkt in der Geschichte, die von Sassari ausging, aber ein nationales Echo hatte, von der jungen Frau, die in der geburtshilflich-gynäkologischen Notaufnahme der Stadt Aou abgelehnt wurde, weil ihr das Ergebnis eines molekularen Abstrichs gegen Covid fehlte und sie verlor Kind, das sie im Mutterleib trug. Nun hat die Staatsanwaltschaft Sassari die Einstellung des Verfahrens beantragt.
Die Untersuchung wurde in Zusammenarbeit mit der Nas der Carabinieri durchgeführt und es wurde festgestellt, dass die Frau, die am 30. Dezember 2021 und dann am 5. Januar 2022 bei einem Schwangerschaftstest positiv getestet wurde, daher – so der Staatsanwalt Giovanni Caria – „empfängnisbereit“ ist um ein paar Tage “, am 8. Januar ging sie mit Bauchschmerzen und Blutverlust in die Notaufnahme. Die Ärzte hatten ihr Ruhe und Paracetamol verordnet, mit der Anweisung, bei Verschlimmerung wiederzukommen, und einer Ultraschalluntersuchung für den darauffolgenden Montag. Am selben Tag seien die Verluste sogar noch größer gewesen, „zugeschrieben – so die Staatsanwaltschaft – später von ihrem Gynäkologen auf die Menstruation“.
Durch die technische Beratung wurde festgestellt, dass die Frau eine gerade begonnene Schwangerschaft hatte, "und dass aufgrund eines hypothetischen Entwicklungsfehlers des Embryos die Einnistung desselben in die Gebärmutterschleimhaut nicht abgeschlossen war".
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich, abgesehen von falsch positiven Ergebnissen in den Tests, „eindeutig um eine biochemische Schwangerschaft handelte“ und daher nicht um „eine Schwangerschaft im klinischen Sinne, die auftritt, wenn der Embryo Ultraschallsichtbarkeit erreicht und von der relativen Kontrolle nachweisbar ist“.
Die Verordnungen des Gesundheitspersonals, bestätigte der Fachberater, erwiesen sich als "richtig", wenn man bedenkt, dass der Arztbesuch nicht zwingend erforderlich ist oder nicht verschoben werden kann.
Schließlich schließt all dies „eine Form der Verantwortung“ von Angehörigen der Gesundheitsberufe aus. Gegen letztere wurde jedoch eine weitere Akte – vorerst gegen unbekannte Personen – nach den bei ihnen telefonisch eingegangenen schweren Vergehen eröffnet.
(Unioneonline / ss)