Die Autopsie des Körpers von Stefano Dal Corso ergab „Elemente, die sowohl mit einer atypischen Erhängung als auch mit einer Strangulation vereinbar sind“.

Dies sagte die Anwältin Armida Decima, die Anwältin der Familie, während einer Pressekonferenz in der Kammer über die Geschichte des 42-jährigen römischen Gefangenen, der am 12. Oktober 2022 in seiner Zelle im Massama-Gefängnis in Oristano tot aufgefunden wurde.

„Es wäre die Analyse der Lunge, die uns die Unterscheidung ermöglichen würde“, erklärte der Anwalt, „aber die Lunge war nach langer Zeit verfault und daher war es nicht möglich, sie ein Jahr und drei Monate später zu entdecken.“ Tod".

Dann fügte er hinzu: „Die Berater der Staatsanwaltschaft behaupten, dass es mit einer Erhängung vereinbar sein könnte, eine Strangulation können sie aber nicht ausschließen.“

Anwalt Decina kündigte daraufhin an: „Wir werden Einspruch gegen den Antrag einlegen, die Ermittlungen zum Todesfall einzustellen.“

(Uniononline)

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