Ärztin Alba Veronica Piludu , die 53-Jährige aus Tertenia, die wegen schwerer vorsätzlicher Tötung, Umgehung einer inkompetenten Person und Betrug zu lebenslanger Haft ersten Grades verurteilt wurde, wurde einer psychiatrischen Untersuchung unterzogen. Dem Vorwurf zufolge behandelte der Fachmann an Tumoren erkrankte Patienten mit alternativen Methoden – etwa Ultraschall, Radiofrequenz und Blutrevitalisierung –, was die Lebenserwartung der Patienten verkürzt und ihren Tod beschleunigt hätte.

Die Verhandlung vor dem Berufungsgericht wird vom Ergebnis der Prüfung abhängen, die von den Verteidigern des Angeklagten, Gianluca Aste und Michele Zuddas, sowie vom Generalstaatsanwalt Luigi Patronaggio beantragt wurde. Würde die Verstandes- und Willensunfähigkeit ganz oder teilweise festgestellt , würde sich das Urteil ändern: Im ersten Fall käme es zu einem Freispruch, im zweiten könnte sie zu einer milderen Strafe verurteilt werden. Heute Morgen hat sich der Fachmann der ersten von drei vom Gericht angesetzten Sachverständigenprüfungen unterzogen , die zweite findet morgen statt und die letzte am 9. April. In einem im Gerichtsgebäude von Cagliari zur Verfügung gestellten Gerichtssaal beantwortete der Angeklagte die Fragen des Psychiaters Elvezio Pirfo – ehemaliger Experte von Annamaria Franzoni im Fall Cogne und zuletzt im Prozess gegen Alessia Pifferi – und des Parteiberaters Paolo Milia die Verteidigung und Diego Primavera für die Zivilparteien.

Das Ergebnis der Tests und die anschließenden Berichte werden in der bereits für den 24. Mai geplanten Anhörung besprochen. Die Familien der Opfer haben sich der Zivilklage mit der Anwältin Rita Dedola angeschlossen, die die Witwe des einzigen Patienten vertritt, dessen Tod zugeschrieben wurde an die Ärzte im erstinstanzlichen Verfahren, Mauro Massa und Gianfranco Sollai. Die Ermittlungen begannen nach einer Untersuchung des Programms Le Iene am 19. November 2017. Gegen die Ärztin war bereits ein Disziplinarverfahren der Ärztekammer Nuoro eingeleitet worden und im Mai 2018 war ihr vom Untersuchungsrichter die Ausübung ihrer Tätigkeit verboten worden.

(Unioneonline/vf)

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