Der 49-jährige Lehrer Luca De Martini wurde in einem beschleunigten Verfahren zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Einfluss als Lehrer und seine Ausbildung ausgenutzt zu haben, um eine Minderjährige zu verführen und eine Beziehung mit ihr einzugehen. Nach einer langen Verhandlung, die morgens begann und bis spät in den Abend dauerte, verlas Richter Luca Melis das Urteil. Er folgte damit der Auslegung des Staatsanwalts Marco Cocco, der fünf Jahre und vier Monate Haft gefordert hatte.

Das Fachwissen

Vor Beginn der Anhörung sprach der Sachverständige, der mit der Untersuchung eines kürzlich von der Angeklagten, vertreten durch Rechtsanwalt Pier Andrea Setzu, eingereichten Schreibens beauftragt worden war, vor dem Richter. Das Schreiben schien darauf hinzudeuten, dass sich das Mädchen bei dem Professor entschuldigt und die Anzeige zurückgezogen hatte. Der Berater der Familie bestritt jedoch die Echtheit der Handschrift. Schließlich erklärte der Sachverständige, dass die Handschrift zwar nicht von dem Mädchen, aber auch nicht vom Professor stamme. Kurz gesagt, es ließ sich nicht feststellen, wer das Entschuldigungsschreiben verfasst hatte, das der Lehrer angeblich erhalten hatte. Zuvor war De Martinis Antrag auf eine zweijährige Haftstrafe im Rahmen einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft von der Untersuchungsrichterin Michele Contini abgelehnt worden.

Der Prozess

Nach der Anhörung vor Richter Luca Melis beantragte Rechtsanwalt Per Andrea Setzu ein vereinfachtes Verfahren für seinen Mandanten, woraufhin die Verteidigung ihre Vertretung einstellte. Gestern entschied der Richter nach Prüfung des Gutachtens, das bestätigte, dass der Entschuldigungsbrief nicht von dem Mädchen stammte, den gesamten Fall in einer einzigen Verhandlung abzuschließen und zur Strafzumessung überzugehen. Heute Vormittag plädierte Staatsanwalt Cocco auf eine Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten, da er den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs als erwiesen ansah. Anschließend folgten die mündlichen Ausführungen von Rechtsanwältin Daniela Loi, der Klägerin im Zivilverfahren im Namen der Mutter und des Mädchens. Abschließend trug Rechtsanwalt Setzu die Version des Professors zum Tathergang vor.

Die Anklage wegen sexuellen Missbrauchs bezog sich auf die mutmaßlichen Handlungen des Lehrers gegenüber der Schülerin und seine Rolle als Pädagoge. Er selbst hat jegliche sexuelle Beziehung stets bestritten. Vor Jahren war der Lehrer im Zuge einer Untersuchung der Digos und Dda wegen islamischen Terrorismus in Schwierigkeiten geraten, wurde aber vollständig freigesprochen.

Francesco Pinna

© Riproduzione riservata