Das Verfassungsgericht hat die Berufung der Region Sardinien gegen bestimmte Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 84 vom 25. Juni 2024, später umgewandelt in Gesetz Nr. 115 vom 8. August 2024, das dringende Bestimmungen zu kritischen Rohstoffen von strategischem Interesse enthält, teilweise für unzulässig und teilweise unbegründet erklärt.

Mit dem heute eingereichten Urteil Nr. 136 wies das Verfassungsgericht die Einwände der Region hinsichtlich einer angeblichen Verletzung ihrer gesetzlichen Befugnisse zurück. Der Schwerpunkt der Berufung liegt auf Bestimmungen zur Anerkennung des strategischen Charakters bestimmter Projekte zur Gewinnung, Verarbeitung und Wiederverwertung kritischer Rohstoffe sowie zu Genehmigungsverfahren, der Einleitung von Forschungstätigkeiten und der Genehmigung von Planungsinstrumenten in diesem Sektor.

In einer Erklärung des Verfassungsgerichts heißt es: „ In der Berufung argumentierte die Region, dass die umstrittenen Bestimmungen ihre gesetzlichen Gesetzgebungsbefugnisse in Bezug auf die ‚Organisation der Ämter und Verwaltungsorgane der Region und den rechtlichen und wirtschaftlichen Status des Personals‘, ‚Mineral- und Thermalwasser‘, ‚Ausübung der staatlichen und patrimonialen Rechte der Region in Bezug auf Bergwerke, Steinbrüche und Salinen‘, ‚Industrie, Handel und industriellen Betrieb von Bergwerken, Steinbrüchen und Salinen‘ sowie die entsprechenden Verwaltungsfunktionen verletzt hätten und dass sie auch gegen die Verordnung Nr. 2024/1252/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen verstoßen hätten.“

Nachdem das Gericht einige der von der Region erhobenen Einwände für unzulässig erklärt hatte, stellte es in der Sache fest, dass die angefochtenen Bestimmungen die regionalen Gesetzgebungskompetenzen nicht verletzten, da sie unter Beachtung der sich aus der Rechtsordnung der Europäischen Union ergebenden Beschränkungen erlassen wurden , grundlegende Normen der Wirtschafts- und Sozialreform darstellten und sich in erster Linie auf Querschnittsfragen ausschließlich staatlicher Zuständigkeit, wie insbesondere den Schutz von Wettbewerb und Umweltschutz, bezogen. Das Gericht kam zu dem Schluss: „Die angefochtenen Bestimmungen verletzen die geltend gemachten Verwaltungskompetenzen nicht, da ihre Einstufung als grundlegende Normen der Wirtschafts- und Sozialreform und ihre Relevanz für Querschnittsfragen staatlicher Zuständigkeit ihre einheitliche Umsetzung im ganzen Land erfordern.“ Das Urteil bestätigt daher die Rechtmäßigkeit des staatlichen Gesetzgebungsrahmens.

(Unioneonline/vf)

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