Die Anwälte von Tavolara Bay (Fabio Varone und Gian Luca Aste) haben gegen die Beschlagnahmeverfügung für die Villa Joy Berufung eingelegt. Der Fall Cala Finanza wird daher vor dem Revisionsgericht Tempio Pausania verhandelt.

Die Anhörung ist für den 7. September angesetzt. Die Verteidigung des sardisch-brasilianischen Immobilienunternehmens hatte Gelegenheit, alle Dokumente einzusehen. Die Staatsanwaltschaft Tempio geht davon aus, dass die Villa Joy unrechtmäßig als Beherbergungsbetrieb (Restaurant und Servicezentrum) genutzt wurde. Im Mittelpunkt steht die Genehmigung Zes Unica (die vom Ministerpräsidentenamt erteilt und später widerrufen wurde), auf deren Grundlage Tavolara Bay in Cala Finanza operierte.

Sollte das sardische Regionalverwaltungsgericht die Aufhebung der Sonderwirtschaftszone (SWZ) bestätigen, würde dies die Ermittlungen schwer erschüttern. Das sardisch-brasilianische Unternehmen, vertreten durch die Anwälte Gian Comita Ragnedda und Marcello Clarich, hat die Entscheidung der Zentralregierung angefochten. Die Staatsanwaltschaft Tempio Pausania hält die SWZ für rechtswidrig, da sie trotz der Einwände der Region, der Provinz Gallura, der Gemeinde Loiri und mehrerer staatlicher Stellen eingerichtet wurde.

Bezüglich der archäologischen Stätte Punta La Greca hat die Aufsichtsbehörde von Sassari das Thema des Schutzes des Gebiets während der Fachtagungen nie angesprochen. Aus den Dokumenten geht außerdem hervor, dass entgegen wiederholter Meldungen von verschiedenen Orten keine Abwässer aus Villa Joy eingeleitet wurden.

© Riproduzione riservata