Der Gemeinderat genehmigt die Feier von standesamtlichen Trauungen und die Gründung von Lebenspartnerschaften auch außerhalb des Gemeindehauses durch die Einrichtung eines oder mehrerer separater Standesämter in abgegrenzten Räumen innerhalb staatlicher Konzessionen oder in Unterkünften oder ähnlichen Einrichtungen in entsprechend abgegrenzten Räumen Grundstücke und Plätze im Privatbesitz sind oder für die die Privatperson ein Rechtsverhältnis zur Nutzung der geplanten Anlage innehat.

Für die Prüfung der Vorschläge und die Überprüfung der Einhaltung der in der öffentlichen Ausschreibung festgelegten Anforderungen wurde eine spezielle technische Kommission zur Bewertung der an der öffentlichen Ausschreibung teilnehmenden privaten Einrichtungen unter dem Vorsitz des Direktors des Sektors 5 Tourismusdienst eingesetzt .

Was die Tarife betrifft, so beträgt der Grundtarif für Feiern in den institutionellen Räumlichkeiten des Ratssaals auf der Piazza Segni und auf der Piazza Risorgimento 20 Euro und für Feiern an Samstagen, Sonn- und Feiertagen 400 Euro, in privaten Räumlichkeiten hingegen schon 400 Euro und 800 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.

Wenn jedoch mindestens einer der beiden Ehegatten seinen Wohnsitz in der Gemeinde Arzachena hat, ist die Feier kostenlos, wenn sie werktags und während der Gottesdienstzeiten in den Räumlichkeiten der Anstalt (Ratssaal und Palazzo Ruzittu) stattfindet; An Feiertagen und Werktagen außerhalb der Servicezeiten beträgt die Vergütung 50 Euro. Für alle Feierlichkeiten außerhalb institutioneller Räumlichkeiten beträgt die Vergütung 200 Euro.

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