Für die Professoren, Stipendiaten und Universitätsforscher wurde ein Freispruch beantragt. Insgesamt elf Personen wurden in Sassari wegen verschiedener Delikte angeklagt, darunter ideologische Fälschung, Eingriffe in die Auktionsfreiheit, Auktionsmanipulation und Eingriffe in die Freiheit des Auftragnehmervergabeverfahrens.

In einem Prozess, der als Ableger der nationalen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Florenz und der Guardia di Finanza (Finanzpolizei) in die Hauptstadt Sassari gelangte, ging es um mutmaßliche Korruptionsfälle aus den Jahren 2016–2019. Die Ermittlungen betrafen angeblich manipulierte Ausschreibungen und die unrechtmäßige Vergabe von Lehrstellen an Universitäten. Laut den ursprünglichen Anklagen fand das mutmaßliche Korruptionssystem auch in der Region Sassari fruchtbaren Boden. Elf Personen wurden angeklagt, der Prozess ist für 2022 angesetzt.

Heute sprach Staatsanwalt Giovanni Porcheddu vor Gericht am Ende der Voruntersuchung, wobei er sich insbesondere auf den Fall der ideologischen Fälschung konzentrierte, der gegen Professor Francesco Pepe, ordentlicher Professor für Steuerrecht, Valerio Ficari, der zu der Zeit in Sassari lehrte, Fabrizio Amatucci, ordentlicher Professor für Steuerrecht, und Franco Paparella, ebenfalls Professor für Steuerrecht, angeklagt wurde.

Die Anschuldigung geht auf das Jahr 2016 zurück, als es laut den Ermittlungen eine Art Absprache gab, um Pepe den Forschungsposten an der Universität Turritano zu sichern, wobei auch Guglielmo Fransoni, ein Professor für Steuerrecht, beteiligt war, dem lediglich Preisabsprachen vorgeworfen werden.

Laut Staatsanwaltschaft erstellte Pepe einen Entwurf der Ausschreibung, der anschließend dem per Videokonferenz tagenden Bewertungsgremium, bestehend aus Ficari, Paparella und Amatucci, vorgelegt wurde. Wie Porcheddu sich erinnert, wies das Dokument Lücken auf, und die Kommissionsmitglieder nahmen zehn Änderungen daran vor.

Der Richter legt genau auf diesen Aspekt Wert und beantragt einen Freispruch, da der Sachverhalt nicht existiere. „Der Entwurf wurde geprüft und nicht unkritisch übernommen“, erklärt er.

Antrag auf Freispruch in den übrigen Anklagepunkten Behinderung der Auktionsfreiheit, Behinderung einer Auktion und Behinderung der Freiheit des Auftragnehmerauswahlverfahrens im Zusammenhang mit Forschungsstipendien für die Angeklagten Paolo Barabino und Luca Cattani.

Der Staatsanwalt wiederholt die Anklage und stützt sich dabei auf einen Universitätsbericht zu diesem Thema, der nicht innerhalb der vorgegebenen Frist ausgefüllt wurde. Der Richter hält diesen Bericht jedoch für eine Fälschung, die aber harmlos ist, und beantragt deshalb einen Freispruch, da der Sachverhalt nicht existiert.

Nach dem Staatsanwalt kamen die ersten beiden Verteidiger zu Wort: Luca Sciaccaluga, der Professor Carlo Massimo Ibba, Professor für Handelsrecht, vertrat, und Marco Costa, der Luca Cattani vertrat. Sciaccaluga argumentierte, der Kassationsgerichtshof habe wiederholt entschieden, dass Artikel 353 des Strafgesetzbuches nur für Verfahren und Ausschreibungen gelte, die von der öffentlichen Verwaltung zur Durchführung von Bauarbeiten oder zur Vergabe von Dienstleistungsaufträgen eingeleitet werden, nicht aber für alle Verfahren, in denen der Staat oder seine Organe, einschließlich der Universitäten, Personal einstellen müssen.

Costa argumentierte daraufhin, dass bei der Ausschreibung für das Forschungsstipendium keine Unregelmäßigkeiten nachgewiesen worden seien und dass die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs besagt, dass der Straftatbestand der Angebotsabsprache bei der Einstellung von Personal in öffentlichen Wettbewerben nicht erfüllt sein kann.

Richterin Marta Gudalupi vertagte den Fall für weitere Gespräche auf den 1. April. Die Anwälte sind Agostinangelo Marras für Ficari, Anna Laura Vargiu für Pepe und Barabino, Giuseppe Conti und Luigi Lanucara für Paparella, Marcello D'Ascia für Amatucci, Sebastiano Chironi für Alessio Scano, Stefano Porcu für Giuseppe Scanu und Luigi Satta für Guglielmo Fransoni.

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