An Silvester sind in Olbia der Verkauf von Fässern und Getränken in Flaschen verboten
Die Maßnahmen gelten vom 30. Dezember bis 1. JanuarPer restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
In Olbia laufen die Vorbereitungen für die Silvesterfeierlichkeiten, die dieses Jahr am Abend des 30. Dezember beginnen, wenn auf der Piazza Crispi von 21.00 bis Mitternacht DJ-Sets von Rds und Comedians aus Zelig und Colorado und dann am Key stattfinden Abend am 31. Dezember. Um 22.30 Uhr werden die Nuclear Tactical Penguins die am Molo Brin aufgebaute Bühne betreten und nach Mitternacht wird der Boomdabash auftreten.
Um die Sicherheit zu gewährleisten, aber auch, um die Feierlichkeiten etwas länger als an anderen Tagen im Jahr verlängern zu können, hat die Gemeindeverwaltung unter Settimo Nizzi einige Verordnungen erlassen. Von 17.00 Uhr am 30. Dezember bis 24.00 Uhr am 1. Januar ist mit der Verordnung 109/2024 der Besitz und Verkauf von Feuerwerkskörpern wie Feuerwerkskörpern, Feuerwerkskörpern und dergleichen in öffentlichen Bereichen verboten. Im gleichen Zeitraum ist es mit Ausnahme von Personen, die zum Besitz und zur Nutzung berechtigt sind, verboten, auf öffentlichen Flächen Feuerlöschartikel jeglicher Art zu verwenden.
Feuerwerkskörper, pyrotechnische Theaterartikel und andere pyrotechnische Artikel, Knistern, Knistern, Pfeifen, mit Ausnahme von Artikeln mit ausschließlicher Lichtwirkung, dürfen bei Einhaltung der geltenden Vorschriften ausschließlich im privaten Bereich verwendet werden, ohne dass dadurch Unannehmlichkeiten für Mensch und Tier entstehen. Der Verzehr, Besitz und Verkauf von Getränken aller Art in Glasflaschen, Plastikflaschen, Tetra-Brik-Behältern und Dosen zum Mitnehmen, sowohl stationär als auch mobil, ist vom 31. Dezember ab 19 Uhr bis zum 7. Dezember ebenfalls verboten bin am 1. Januar. Öffentliche Einrichtungen und Orte, an denen Lebensmittel- und Getränkeverwaltungstätigkeiten durchgeführt werden und Inhaber einer Straßenverkaufslizenz müssen Getränke zum Mitnehmen ausschließlich in Pappbechern oder kompostierbarem Material servieren und die Verwendung von Kunststoff vermeiden. Die Zeit, in der Veranstaltungsorte Live-Musik spielen können, wurde bis zum 1. Januar um 4 Uhr morgens verlängert. Nach dieser Zeit kann die Musik ausschließlich in geeigneten schallisolierten Räumen abgespielt werden, ohne dass sie draußen und in Wohnumgebungen zu hören ist.
(Uniononline)