Offen für die neue Straßenverkehrsordnung: Alkohol und Telefon am Steuer, sofort superverschärft
Nach der Zustimmung im Repräsentantenhaus erhielt der Text auch vom Senat endgültig grünes Licht. Es werden hohe Geldstrafen und Sperren erwartetPer restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Führerscheinentzug für diejenigen, die mit dem Mobiltelefon fahren, betrunken sind, drogenabhängig sind und für diejenigen, die Tiere auf der Straße aussetzen . Und wieder Einschränkungen für Roller mit Kennzeichen-, Helm- und Versicherungspflicht .
Die Motorleistung der Autos, die neue Fahrer fahren können, erhöht sich, die Begrenzung gilt jedoch für drei Jahre.
Die neuen Regeln zur Reform der Straßenverkehrsordnung sind mit der endgültigen Zustimmung des Senats in Kraft getreten . Für diejenigen, die mit einem Mobiltelefon in der Hand oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fahren, werden die Bußgelder erhöht und der Führerscheinentzug erleichtert: Das Durchgreifen beginnt sofort. Stattdessen wird es ein Jahr Zeit geben, um eine Gesamtreform des Kodex umzusetzen, während eine Durchführungsverordnung für die Regeln für Motorroller erforderlich sein wird.
TELEFONIEREN WÄHREND DER FAHRT – Das Bußgeld für Autofahrer mit einem Smartphone liegt zwischen mindestens 250 und höchstens 1.000 Euro . Eine automatische einwöchige Sperre wird außerdem hinzugefügt, wenn Sie mit Ihrem Telefon am Steuer erwischt werden und Sie mindestens 10 Punkte auf Ihrem Führerschein haben. Bei niedrigeren Punkten beträgt die Sperre 15 Tage. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Bußgeld auf 1.400 Euro , der Entzug der Fahrerlaubnis kann bis zu drei Monate dauern und es kommt eine Ermäßigung um 8 bis 10 Punkte hinzu. Die Sperrzeiten verdoppeln sich dann, wenn die Nutzung des Mobiltelefons einen Unfall verursacht oder ein anderes Fahrzeug von der Straße schickt.
Trunkenheit am Steuer – Null Toleranz: Bei einem Blutalkoholspiegel zwischen 0,5 und 0,8 Gramm pro Liter erhalten Sie ein Bußgeld zwischen 573 und 2.170 Euro , mit einem Führerscheinentzug von 3 bis 6 Monaten. Liegt Ihr Blutalkoholwert zwischen 0,8 und 1,5 Gramm pro Liter, werden Sie mit einer doppelten Strafe, einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe (Haft bis zu 6 Monaten und einer Geldstrafe von 800 bis 3.200 Euro) bestraft. Lizenzsperre von 6 Monaten bis zu einem Jahr. Liegt der Blutalkoholspiegel über 1,5 Gramm pro Liter, wird der Verstoß mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe (Festnahme von 6 Monaten bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 1.500 bis 6.000 Euro) sowie einem Entzug der Fahrerlaubnis von einem Jahr geahndet zwei Jahre. Was kann man eigentlich trinken? Es hängt von Ihrem Gewicht, Ihrer Größe und davon ab, ob Sie einen vollen Magen haben: Im Allgemeinen sind Sie mit einem Glas Wein, einer Dose Bier oder einem kleinen Glas Spirituosen auf der sicheren Seite. Für neu zugelassene Fahrer sehen die bereits geltenden Regeln eine Alkoholgrenze von Null für drei Jahre vor. Alle Fälle des Fahrens unter Alkoholeinfluss führen zum Abzug von 10 Punkten von der Fahrerlaubnis. Zu den Sanktionen gehört auch die Pflicht, am Auto eine Alkoholsperre anzubringen, eine Vorrichtung, die das Starten des Motors verhindert, wenn ein Blutalkoholwert über Null festgestellt wird.
FAHREN UNTER DROGEN – Null Toleranz für diejenigen, die Drogen nehmen. Wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, muss sich nicht mehr zwangsläufig in einem psychophysischen Zustand befinden, sondern ein positives Testergebnis reicht für den Entzug des Führerscheins und eine dreijährige Sperre aus.
GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG - Bußgeld von 173 bis 694 Euro für jeden, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 10 km/h und höchstens 40 km/h überschreitet. Wird der Verstoß innerhalb eines Wohngebiets und mindestens zweimal innerhalb eines Jahres begangen, erhöht sich das Bußgeld auf 220 bis 880 Euro bei Sperrung der Fahrerlaubnis für fünfzehn bis dreißig Tage.
AUSLASSEN VON TIEREN – Widerruf oder Aussetzung der Lizenz von sechs Monaten bis zu einem Jahr für diejenigen, die Tiere auf der Straße aussetzen. Darüber hinaus drohen Ihnen bis zu sieben Jahre Gefängnis, wenn dadurch ein Unfall mit Todesfolge oder Verletzung verursacht wird .
FAHRRÄDER UND ROLLER - Mehr Schutz für Radfahrer: Neben der Ausweitung der Radwege gilt für Autofahrer die Pflicht, beim Überholen eines Fahrrads einen Abstand von eineinhalb Metern einzuhalten . Für Motorroller gilt die Kennzeichen-, Helm- und Versicherungspflicht , allerdings müssen wir die technischen Zeiten der Durchführungsbestimmungen abwarten. Der Gesetzentwurf sieht ein Verbot des Fahrens gegen den Verkehr und des Fahrens nur auf innerstädtischen Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von nicht mehr als 50 km/h vor.
FAHRZEUG-VELOX – Für den Fall, dass auf demselben Straßenabschnitt innerhalb einer Stunde und unter der Verantwortung derselben Behörde mehrere Bußgelder verhängt werden , wird nur ein Bußgeld gezahlt : das schwerwiegendste Bußgeld wird um ein Drittel erhöht.
SUPERCAR – Das Fahrverbot für „starke“ Autos für neue Fahrer wird von einem auf drei Jahre erhöht (jedoch nur für diejenigen, die den Führerschein erhalten, nachdem das Gesetz grünes Licht gegeben hat). Sie dürfen keine Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 75 kW/t und keine Autos mit einer maximalen Leistung von 105 kW fahren. Aber die Leistungsgrenze ist etwas aufgeweicht. Der aktuelle Kodex legt den Grenzwert für Kraftfahrzeuge im Allgemeinen auf 55 kW/t und für Pkw auf 70 kW/h fest.
(Unioneonline/vl)