Bis zum 10. Februar ist der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln für die An- und Abreise zu und von den kleineren Inseln auch mit dem Green-Basispass möglich, ein negativer Abstrich reicht also und eine Impfung oder Genesung von Covid ist nicht notwendig.

Aber nur und ausschließlich, wenn Sie aus Gesundheits- und Studiengründen reisen, aus allen anderen Gründen benötigen Sie den verstärkten Grünen Pass.

So steht es in einer auf Vorschlag des Verkehrsministeriums erlassenen Verordnung des Gesundheitsministeriums. Verordnung, auch gültig für die Regionen mit Sonderstatuten und für die Provinzen Trient und Bozen, die am Vorabend des Inkrafttretens des Super Green Passes für den Verkehr in Kraft tritt: Das Problem des Rechts auf Mobilität von Nichtstaatsangehörigen war aufgezogen von vielen Geimpften, die auf den kleineren Inseln leben (viele sind auch auf Sardinien zu finden), die in Bezug auf Dienstleistungen und Mobilität bereits stark benachteiligt sind.

Die Regierung hat beschlossen, einen Teil davon aufzunehmen, an dieser Stelle wird es notwendig sein, eine Selbstbescheinigung mitzubringen, die den Umzug motiviert, wird angenommen.

Die Verordnung sieht auch vor, dass der dedizierte Schulverkehr hinsichtlich der Disziplin der Covid-19-Grünzertifizierungen nicht mit dem öffentlichen Personennahverkehr gleichzusetzen ist und bis zum 10. Februar auch Schülern ab 12 Jahren nur mit Ffp2-Maskenpflicht zugänglich ist.

Die Bestimmung besagt, dass der Green-Basispass für den Zugang und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Fahrt zu und von den kleineren Inseln und der Lagune von Venedig aus dokumentierten Gesundheits- und Häufigkeitsgründen für Schüler ab 12 Jahren in der Primar-, Unter- und Oberstufe erforderlich ist Sekundarschulkurse, unbeschadet der Verpflichtung zum Tragen von Atemschutzgeräten des Typs Ffp2".

(Unioneonline / L)

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