Mutterschaftsurlaub darf keine finanzielle Benachteiligung darstellen. Dies entschied das Arbeitsgericht Taranto, das die diskriminierende Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörde der Ionischen Inseln gegenüber einer Mitarbeiterin anerkannte, die während ihres obligatorischen Mutterschaftsurlaubs vom Leistungsbonus ausgeschlossen war. Das Urteil von Richterin Maria Leone betrifft eine Mitarbeiterin im Gesundheitswesen, die im Jahr 2024 zunächst wegen Schwangerschaft vorzeitig suspendiert und anschließend in obligatorischen Mutterschaftsurlaub geschickt wurde.

Bei ihrer jährlichen Leistungsbeurteilung wurde sie von der Gesundheitsbehörde als „nicht beurteilbar“ eingestuft, wodurch sie faktisch von der Bonuszahlung ausgeschlossen wurde. Die ASL-Mitarbeiterin – Mitglied der Gewerkschaft CISL FP – legte daraufhin, unterstützt von ihrem Anwalt Mario Soggia, Berufung ein, und die Richter gaben ihr Recht. Das Gericht stellte „diskriminierendes Verhalten gegenüber einer berufstätigen Mutter fest, die Mutterschaftsurlaub genommen hat“. Mutterschaftsurlaub, so das Urteil unter Berufung auf die Schutzbestimmungen des nationalen und europäischen Rechts, sei „ein legitimes, durch die Verfassung geschütztes biologisches Hindernis“.

Aus diesem Grund darf die obligatorische Mutterschaftsurlaubszeit keine finanziellen oder beruflichen Nachteile nach sich ziehen. Auch die Argumentation der örtlichen Gesundheitsbehörde, die Abwesenheit der Mitarbeiterin mache eine Beurteilung unmöglich, wurde zurückgewiesen. Laut Gericht ist das Unternehmen verpflichtet, neutrale Berechnungskriterien anzuwenden, wie beispielsweise den Durchschnitt vorheriger Beurteilungen oder objektive Parameter. Im konkreten Fall entschied der Richter, dass der Leistungsbonus anhand des Durchschnitts der Beurteilungen der Mitarbeiterin der letzten drei Jahre berechnet werden muss.

„Im Falle einer vollständigen Abwesenheit aufgrund von Mutterschaftsurlaub“, so das Urteil weiter, „kann nicht einfach behauptet werden, der Bonus sei nicht fällig, sondern die theoretische Leistung der Arbeitnehmerin muss rekonstruiert werden.“ Das Gericht erklärte das Vorgehen der lokalen Gesundheitsbehörde von Taranto daher für diskriminierend und ordnete die Auszahlung des Leistungsbonus zuzüglich Zinsen und Neubewertung sowie die Übernahme der Anwaltskosten durch das Unternehmen an. „Dieses Urteil“, kommentierte Rechtsanwalt Mario Soggia, „bestätigt einen Grundsatz: Mutterschaftsurlaub darf für eine Arbeitnehmerin keine berufliche Belastung darstellen. Das Recht auf Elternschaft ist ein gesellschaftlicher Wert, den das Rechtssystem schützen und nicht bestrafen muss.“

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