Gabriela Mabel De Los Santos, die uruguayische Masseurin, die behauptete, die angeblichen Partys auf der Ranch von Giuseppe Cipriani und Nicole Minetti in Punta del Este miterlebt zu haben, wurde porträtiert.

Die Frau änderte ihre Aussage vor einem Notar in Uruguay mit einer eidesstattlichen Erklärung und behauptete, sie wisse nichts von dem, was auf dem Anwesen vor sich ging.

Laut Il Corriere della Sera und La Repubblica erreichte die Nachricht von dem formellen Akt die Mailänder Staatsanwaltschaft erst nach Abschluss der Ermittlungen. Zwischen Freitagnachmittag und gestern Vormittag wurden Gracielas Aussagen aus Uruguay an die Mailänder Richter übermittelt und umgehend an den Quirinalpalast weitergeleitet.

Vor wenigen Tagen bestätigte Präsident Sergio Mattarella die Begnadigung der ehemaligen Zahnarzthelferin von Silvio Berlusconi, die in Italien wegen Beihilfe zur Prostitution und Veruntreuung verurteilt worden war. Nach sorgfältiger Prüfung der umfangreichen Ermittlungsakte der Mailänder Staatsanwaltschaft stellte der Quirinalrat fest, dass es keine Grundlage für eine Überprüfung des am 18. Februar unterzeichneten und nach den Recherchen der Zeitung „Il Fatto Quotidiano“ infrage gestellten Begnadigungsbescheids gebe.

Die Unterschrift des Präsidenten unter dem Dekret datiert vom 18. Februar, doch die Nachricht von der Begnadigung wurde erst im April durch eine Exklusivmeldung von „Mi manda Rai 3“ öffentlich gemacht. Daraufhin folgte die Recherche von Il Fatto, die eine Welle der Empörung und Kritik auslöste. Hauptvorwurf gegen das Quirinal lautete, es habe die Begnadigung einer hochumstrittenen Persönlichkeit geheim halten wollen. Dieses Vorwurf wurde vom Quirinal umgehend informell zurückgewiesen, stattdessen wurde er in einer Stellungnahme deutlicher widerlegt: „Im vorliegenden Begnadigungsdekret hat das Quirinal nicht von seinem üblichen Vorgehen abgewichen und keine ungewöhnliche Geheimhaltung praktiziert: In den meisten Fällen von Begnadigungen gibt das Quirinal keine Stellungnahme ab, da sensible Informationen – Krankheiten, familiäre Angelegenheiten und Beziehungen, die Beteiligung von Kindern und andere sensible Aspekte – vorliegen, die vor Offenlegung geschützt werden müssen.“

(Unioneonline/D)

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