Wegen mutmaßlicher sexueller Nötigung in den Senatsbüros wurde Anklage gegen Silvestro (FI) erhoben. La Russa fordert weitere Ermittlungen.
Die Beschwerde einer Geschäftsfrau löst im Palazzo Madama eine Kontroverse aus, doch der Senator dementiert sie: „Es ist nichts passiert.“ Der Vorfall liegt offenbar über ein Jahr zurück.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
„Ich habe keinerlei Unterlagen erhalten, keinen Ermittlungsbericht. Mal sehen. Dann können wir uns amüsieren.“
In einem Interview mit Repubblica reagierte der 55-jährige Senator Francesco Silvestro von Forza Italia, Geschäftsmann und ehemaliger Stadtrat in Arzano in der Provinz Neapel, auf die Anschuldigungen einer Geschäftsfrau wegen sexueller Nötigung, die sich angeblich in den Parlamentsräumen von San Luigi dei Francesi in Rom ereignet haben soll.
Silvestro sagt, er erinnere sich an das Treffen, aber „es ist nichts passiert. Ein Freund von mir, ein Beamter, der an den Senat abgeordnet war, brachte die Dame in mein Büro.“ Er fährt fort: „ Bescheiden gesagt, ich bin ein gutaussehender Mann; die Dame ist eine ganz normale Frau. Man kann ja alles Mögliche behaupten. Aber dann müssen die Dinge erst einmal bewiesen werden. Vielleicht versucht sie, mich zu erpressen. Ich weiß, dass die Dame auch anderen Senatoren Wein verkauft. An dem Tag sagte sie, sie wolle mit mir essen gehen, aber dann kam sie nie wieder.“
Der Vorfall ereignete sich vermutlich vor über einem Jahr. Das Opfer, eine 52-jährige Frau, war zu einem Gespräch über den Kauf von Wein für die Einweihung von Silvestros Villa auf Capri vorgeladen worden. Bislang ist die Beweislage eindeutig.
Was sich im Büro der Abgeordneten ereignete, ist jedoch noch ungeklärt. Die Frau gibt an, sexuell belästigt worden zu sein und das Büro unter Tränen verlassen zu haben. Unter Schock erstattete sie zunächst keine Anzeige, entschied sich aber nach einem Jahr Therapie dazu.
Senatspräsident Ignazio La Russa hat die Quästoren beauftragt, „die für die anschließenden Bewertungen im Zuständigkeitsbereich des Präsidialrats notwendigen Untersuchungen durchzuführen“. Artikel 67 der Geschäftsordnung des Senats, auf den er sich bezieht, sieht vor, dass der Präsident „bei besonders schwerwiegenden Vorfällen innerhalb des Senatsgebäudes, aber außerhalb des Plenarsaals“, „die Angelegenheit dem Präsidialrat vorlegen kann, der nach Anhörung der betroffenen Senatoren über Sanktionen entscheiden kann“. Zu diesem Zweck werden sich der Präsident und die Quästoren am kommenden Dienstag treffen.
(Unioneonline/D)
