Da sind wir wieder beim Thema „Küstenproblem“. Und dies geschah im Rahmen eines Streiks, der von bestimmten Gewerkschaften, insbesondere Sib-Confcommercio und Fiba-Confesercenti, organisiert wurde, um die Identifizierung von Lösungshypothesen im spezifischen Referenzsektor voranzutreiben.

Am gerade vergangenen 9. August waren in verschiedenen italienischen Regionen die Regenschirme geschlossen, wenn auch für einige Stunden. Es handelt sich um einen lückenhaften Streik, dessen Hauptmotivation darin liegt, dass die Regierung keine Rückmeldung zu der Forderung nach regulatorischer Intervention in der Konzessionsfrage gegeben hat. Keine Frage, aber es wäre wahrscheinlich notwendig, sich auf einen Aspekt zu einigen (die Bedingung scheint angemessen), nämlich den der möglichen Harmonisierung, wenn Sie es so definieren wollen, der von der Europäischen Union diktierten Vorschriften, wie sie in der EU enthalten sind Bolkestein-Richtlinie mit den bisherigen Regelungen des italienischen Rechts über staatliche Seekonzessionen für touristische und Erholungszwecke. Dies gilt umso mehr, wenn die Einhaltung der sich aus der Kunst ergebenden Verpflichtungen vorab sichergestellt werden muss. 12 der Bolkestein-Richtlinie, da die automatische Verlängerung bestehender staatlicher Seegenehmigungen für touristische und Freizeitaktivitäten ein Auswahlverfahren unter allen Berechtigten offenbar von vornherein ausschließt. Der letztgenannte Umstand scheint inzwischen auch eine nationale Maßnahme erforderlich zu machen, die darauf abzielt, die geltenden nationalen Rechtsvorschriften sozusagen in Bezug auf das Unionsrecht zu systematisieren, da dies derzeit noch nicht der Fall ist scheinen die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens zu Lasten Italiens abgewendet zu haben, weil es noch keine Schritte zur Einleitung der in der Bolkestein-Richtlinie vorgesehenen Ausschreibungen unternommen hat.

Anders ausgedrückt: Es wäre notwendig, das Wettbewerbsprinzip, das bereits im breiten Sektor des Dienstleistungsmarktes besteht, auch im spezifischen Küstensektor sicherzustellen.

Erstens, weil die betreffende Richtlinie im Jahr 2006 vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union angenommen wurde. Daher handelt es sich, wie es tatsächlich der Fall ist, um eine Gesetzgebung, die der Umsetzung in die Rechtsordnung jedes einzelnen Mitgliedstaats unterliegt . Darüber hinaus hat insbesondere Italien im Jahr 2010 im Rahmen der letzten Regierung unter Präsident Silvio Berlusconi entsprechende Schritte unternommen und von diesem Zeitpunkt an die Rechtskraft im gesamten Staatsgebiet übernommen. Schließlich könnte der Verstoß gegen eine Richtlinie der Europäischen Union zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission und im Falle längerer Nichteinhaltung zu einer Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union selbst zur Verhängung von Strafen führen eine Geldstrafe. Um es klar zu sagen: Die Absicht der supranationalen Institutionen bestand immer darin, die Entwicklung des europäischen Binnenmarktes für Waren und Dienstleistungen auf freie und faire Weise sicherzustellen und dieser Notwendigkeit Rechnung zu tragen, um die Schaffung privilegierter Gebiete zu verhindern (wenn wir sie wollten). so definieren).

Im Wesentlichen möchte die Richtlinie durch ihre korrekte Anwendung durch alle Mitgliedstaaten drei als wesentlich erachtete Ziele erreichen: Niederlassungsfreiheit, freier Dienstleistungsverkehr und nicht zuletzt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Der einzig gangbare Weg scheint derzeit darin zu bestehen, die europäischen Rechtsvorschriften durch transparente und unparteiische öffentliche Verfahren zur Konzessionsvergabe konkret umzusetzen, um die Teilnahme mehrerer Betreiber zu ermöglichen, die sich abwechseln können, wenn sie entsprechende Angebote unterbreiten , in qualitativer Hinsicht, kann als bemerkenswerter angesehen werden. Sollte es dann möglich sein, im europäischen Kontext die Geltendmachung eines Vorkaufs- und/oder Abfindungsrechts zugunsten ausscheidender Manager geltend zu machen, dürfte dies ein noch ungewisser und zu definierender Sachverhalt sein.

Giuseppina Di Salvatore – Rechtsanwältin, Nuoro

© Riproduzione riservata