Der Heilige Stuhl schließt den Fall Trevignano ab.

Das Vatikanische Dikasterium für Glaubenslehre hat heute die „Rechtsgültigkeit“ des Dekrets anerkannt, mit dem der Bischof von Civita Castellana, Msgr. Marco Salvi hatte erklärt , dass die angeblichen Erscheinungen der Madonna in Trevignano bei Rom nicht übernatürlich seien.

Der Bischof hatte „die Gläubigen davor gewarnt, private und/oder öffentliche Versammlungen (sei es zum Gebet und/oder zur Katechese) zu organisieren und/oder daran teilzunehmen, bei denen die übernatürliche Wahrheit der Ereignisse von Trevignano als sicher und unzweifelhaft angesehen wird“.

Unterdessen wurde vor zwei Wochen ein Ermittlungsverfahren gegen Gisella Cardia, die „Seherin“ aus Trevignano, und ihren Ehemann Gianni wegen Betrugsverdachts eröffnet.

Die Frau war die Protagonistin von Wallfahrtsveranstaltungen zu angeblichen Erscheinungen der Madonna gewesen. Jeden 3. des Monats wurde die Erscheinung der Jungfrau Maria mit Gläubigen aus aller Welt verkündet und die Hotels in der Umgebung waren ausgebucht.

(Uniononline/D)

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