In Gemeinden, die nicht von der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind, wird voraussichtlich die im Vorjahr erteilte Bewilligung für die Schwarzwildjagd für Betriebe verlängert, die im vorangegangenen Jagdjahr in infizierten Gebieten gejagt haben und nun keiner Beschränkung mehr unterliegen.

In den infizierten Gebieten ist die Verlängerung der im Vorjahr erteilten Ausnahmegenehmigungen mit der Möglichkeit vorgesehen, die Wildschweinjagd ausschließlich innerhalb der im vorherigen Genehmigungsantrag genehmigten Gemeinden und ausschließlich innerhalb der oben genannten neuen Infektionszone auszuüben.

Es ist auch möglich, eine Jagdgenehmigung in benachbarten Gebieten innerhalb des nicht infizierten Gebiets zu beantragen.

Dies sieht die jüngste Feststellung der regionalen Projekteinheit (UdP) im Rahmen des außerordentlichen Programms zur Ausrottung der Afrikanischen Schweinepest in Wild- und Wildschweinpopulationen vor.

In einer Mitteilung des Ats wird darauf hingewiesen, dass "auch dank der Mitwirkung von Jägern bei der Beprobung der erlegten Wildschweine, der sogenannten 'aktiven Überwachung', in diesem Jahr die Größe des Infektionsgebiets für die Wildnis mit einem erhebliche Vereinfachung der Verfahren Gesundheitsprobenahme und Wildschweinjagdgenehmigung".

Der einzige Koordinator des Ats Veterinary Services in der UdP wird bis zum 29. Oktober für jeden territorialen Zuständigkeitsbereich des Veterinary Services eine einzige Genehmigung ausstellen.

(Unioneonline / F)

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