Die regionale Zivilschutzbehörde hat die Frist für die Einreichung der Bedarfsermittlungsformulare für Einsätze in den von Katastrophen betroffenen Gebieten bis zum 20. März 2026 verlängert. Diese Entscheidung wurde nach zahlreichen Anträgen auf Fristverlängerung getroffen, um eine gründlichere Schadensbewertung zu ermöglichen.

Die Fristverlängerung gilt für Berichte, die über das Informationssystem des Zivilschutzes einzureichen sind und die Maßnahmen – einschließlich baulicher Eingriffe – betreffen, die der Minderung von Restrisiken, dem Schutz der öffentlichen und privaten Sicherheit sowie der Wiederherstellung beschädigter öffentlicher Infrastruktur, Kulturgüter und Gebäude dienen. Auch die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse an Privatpersonen und für wirtschaftliche und produktive Tätigkeiten sowie für Anträge auf Soforthilfe und für die Schadensbewertung an privaten, nicht zu Wohnzwecken genutzten Wohnimmobilien wurde gemäß geltender Gesetzgebung bis zum selben Datum verlängert.

Anträge müssen ausschließlich über das Informationssystem eingereicht werden. Die Gemeinden werden die Bekanntmachung am öffentlichen Schwarzen Brett veröffentlichen, um eine maximale Verbreitung und korrekte Information für Bürger und Interessierte zu gewährleisten.

(Unioneonline)

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