Er hatte acht Spielautomaten in seinen Räumlichkeiten, aber keiner davon entsprach dem Gesetz. Beamte der Zoll- und Monopolbehörde beschlagnahmten die Geräte in Villacidro und verhängten eine hohe Geldstrafe von 88.000 Euro .

Tatsächlich verfügten die Spielautomaten weder über virtuelle Walzen noch über optische LED-Geräte, die für die Betrachtung der verschiedenen Phasen des Spiels unerlässlich sind.

Damit wurde die Strafe ausgelöst, die bei Nichtbezahlung neben der Beschlagnahmung der Unterhaltungsautomaten und der darin enthaltenen Geldbeträge auch die Schließung des Betriebes für ein bis zwei Monate nach sich ziehen würde.

(Unioneonline/L.Ne.)

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