Sorso, fünfjährige Haftstrafe für den ehemaligen Direktor des Pflegeheims Noli me tollre beantragt
Maria Franca Lupino wird des Totschlags beschuldigt.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Fünf Jahre Haft. Dieses Strafmaß forderte Staatsanwältin Erica Angioni heute vor Gericht in Sassari gegen Maria Franca Lupino, die ehemalige Leiterin der Seniorenwohnanlage „Noli me tollere“ in Sorso. Ihr wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, die sich auf den Tod der 82-jährigen Rosalba Scognamillo bezieht. Diese starb im Juni 2020 nach einem Sturz in der Einrichtung, in der sie sich einige Tage aufgehalten hatte.
Laut Staatsanwaltschaft trägt Lupino aus mehreren Gründen die Verantwortung. Zunächst einmal war die Wohnanlage nicht für pflegebedürftige Personen wie die ältere Dame geeignet, die an Demenz und Gleichgewichtsstörungen litt. Obwohl der Leiter laut Richter von den Problemen der Frau wusste, versäumte er es, die notwendigen Schutzmaßnahmen für sie zu treffen. Scognamillo stürzte daraufhin im Gemeinschaftsraum, wo sie allein war, aus ihrem Rollstuhl und erlitt ein Trauma, das vier Tage später, am 17. Juni vor fünf Jahren, zu ihrem Tod durch akute Enzephalopathie führte, wie der Gerichtsmediziner später diagnostizierte.
Angioni behauptet, Lupino habe trotz Anzeichen eines Traumas der älteren Frau weder den Notruf 118 noch ihren Hausarzt alarmiert und so eine medizinische Intervention verhindert, die der Bewohnerin hätte helfen können. In ihrer über anderthalbstündigen Rede schilderte die stellvertretende Staatsanwältin die Aussagen von Mitarbeitern, die damals in der Einrichtung „Noli me tollere“ arbeiteten. Eine von ihnen erinnerte sich insbesondere daran, wie Scognamillo, die zuvor oft unruhig gewirkt hatte, weil sie ihren Aufenthalt in der Einrichtung nur schwer ertragen konnte, kurz vor ihrem Tod und nach ihrem Sturz auf keinerlei Reize mehr reagierte – ein Befund, den Lupino mit der Sedierung rechtfertigte. Um den Kontext der Einrichtung zu verdeutlichen, konzentrierte sich die Staatsanwältin anschließend auf die Aussage einer ehemaligen Mitarbeiterin, die vor Gericht über mutmaßliche Gewalt gegen Bewohner berichtet hatte. Diese seien nicht nur geschlagen, sondern angeblich auch mit Bleichmittel gewaschen worden. Obwohl er Vorsatz ausschloss, warf der stellvertretende Staatsanwalt dem Angeklagten vor, sich weder vor noch nach dem Sturz um den Zustand der 82-Jährigen gekümmert zu haben, und kam letztlich zu dem Schluss, dass Lupino sich nicht auf mildernde Umstände berufen sollte.
Marco Manca, der Anwalt der Klägerin, beantragte gemäß den Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft eine Verurteilung und forderte Schadensersatz sowie eine vorläufige Entschädigung in Höhe von 20.000 €. Gianmario Fois, der Verteidiger, wies die Anschuldigungen zurück und argumentierte, die Verantwortung für den Vorfall liege seiner Ansicht nach beim Hausarzt der Frau. Trotz wiederholter Aufforderungen, so Fois, sei der Arzt nicht in der Einrichtung „Noli me tollere“ erschienen und erst nach dem Tod seiner Patientin aufgefunden worden. Weiterhin erklärte der Anwalt, die Blutverdünner der Frau hätten die Schwere des Vorfalls verschleiert, selbst im Gesicht, wo lediglich ein kleiner Bluterguss sichtbar gewesen sei. „Lupino brachte die Frau in die Pflegeeinrichtung, um ihr zu helfen“, schloss er. „Es gab nirgendwo Platz, insbesondere nicht in der Pflegeeinrichtung, da Scognamillo sich keine geeignete Einrichtung leisten konnte.“ Richterin Silvia Masala vertagte den Fall bis Januar zur weiteren Verhandlung und einer möglichen Urteilsverkündung.
