Ein 74-jähriger Agrarunternehmer mit Wohnsitz in Monastir und ohne Vorstrafen wurde nach einer Inspektion eines örtlichen Bauernhofs von der Arbeitsinspektion der Carabinieri bei der Staatsanwaltschaft Cagliari auf freiem Fuß gemeldet.

Nach der Rekonstruktion der Ermittler hatte der Mann, der alleinige Geschäftsführer des Unternehmens, Videoüberwachungssysteme installiert, die nicht den geltenden Vorschriften entsprachen.

Der Streit betrifft Artikel 4 des Gesetzes 300/1970, besser bekannt als Arbeitnehmerstatut, der die Verwendung audiovisueller Geräte und Werkzeuge regelt, die möglicherweise zur Fernüberwachung von Arbeitnehmern geeignet sind.

Nach Abschluss der Ermittlungen verhängten die Beamten Geldbußen in Höhe von insgesamt 387,25 Euro. Der Bericht wurde an die Justizbehörden weitergeleitet.

(Unioneonline/Fr.Me.)

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