Eine Klarstellung der Regionalleitung des INPS Sardegna, die im Hinblick auf die „vorsorgliche Wiedereinsetzung der Rente“ in Graziano Mesina erläutert, wie im Moment die Praxis noch im Gange ist.

Die beiden Anwälte des ehemaligen Flüchtlings, Beatrice Goddi und Maria Luisa Vernier, bestätigten gestern, dass die Sozialhilfe ab dem 1. Februar wieder gezahlt werde.

"Wir stellen aus der INPS-Mitteilung fest - der Anwalt Goddi kommentiert heute -, dass die Dinge noch nicht an diesem Punkt sind. Wir hatten von den Beratern, die sich mit der Praxis befassten, gehört, dass die Rente wiederhergestellt wurde, offensichtlich ist das Verfahren noch im Gange ".

Die beiden Anwälte sind entschlossen, den Rechtsstreit fortzusetzen: Neben dem Scheck fordern sie auch Zahlungsrückstände, die Mesina in einem Jahr und 7 Monaten Untätigkeit nicht erhalten hat.

(Unioneonline / vl)

© Riproduzione riservata