Der italienisch-norwegische Student, der Hauptankläger von Ciro Grillo, Edoardo Capitta, Vittorio Lauria und Francesco Corsiglia, die im Prozess wegen sexueller Gruppengewalt in Tempio Pausania angeklagt sind, konnte mit Unterstützung eines Psychologen in einer geschützten Anhörung vernommen werden .

Die Hypothese, die noch und möglicherweise in einem Antrag der Zivilparteianwältin des Mädchens, der Anwältin Giulia Bongiorno, formalisiert werden muss, wurde in der letzten Anhörung am Freitag, dem 22. und Samstag, dem 23. September, geäußert, als sie im Gerichtssaal das andere mutmaßliche Opfer aussagte: der Mailänder Student .

Eine stundenlange Aussage, bei der das Mädchen einer Flut von Fragen ausgesetzt war, die einige Ungereimtheiten in der Rekonstruktion der Tatsachen ans Licht brachten, die von der jungen Frau unterzeichnet worden war, die behauptet, vergewaltigt worden zu sein.

Laut der Anwältin Giulia Bongiorno würde ihre Mandantin einer Situation ausgesetzt sein, die ihr schaden könnte. Wenn der Antrag beantragt und dann angenommen wird, könnte seine auf vier Tage angesetzte Aussage daher mit den im Einzelfall angewandten Methoden eingeholt werden. Aber es gibt einen Streit zwischen Anwälten zu diesem Thema.

„Wir glauben, dass es keine Anhaltspunkte für diesen Antrag gibt“, behauptet die Anwältin des Verteidigungspools der vier Angeklagten, Antonella Cuccureddu, „weil es einen Bericht des Psychologen gibt, der ebenfalls bereits im Gerichtssaal ausgesagt hat und bestätigt, dass dies der Fall ist.Das Mädchen ist durchaus in der Lage, sich einer neuen Aussage zu stellen . Darüber hinaus beantwortete sie Tausende von Fragen der Carabinieri zum Zeitpunkt der Beschwerde und Hunderte von Fragen des Staatsanwalts und bewies damit, dass sie sich perfekt erinnern konnte.“

Der italienisch-norwegische Student, der bereits am vergangenen Freitag vor Gericht in Tempio anwesend war, zum Zeitpunkt der Aussage des anderen mutmaßlichen Opfers jedoch nicht im Gerichtssaal war, wird am 7. und 8. November sowie am 13. und 14. Dezember den Zeugenstand einnehmen.

(Uniononline/D)

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