Zwei illegale Spielautomaten , die nicht an das ADM-Telematiknetz angeschlossen waren und daher nicht über die entsprechenden Genehmigungen verfügten, wurden von Beamten der Zoll- und Monopolbehörde in einem Gewerbebetrieb in Villacidro beschlagnahmt.

Die Geräte ohne Identifikationscode zeigten auf Video verschiedene Spielplattformen an, über die unter Einführung von Münzen und Banknoten auf eine Vielzahl anderer Spiele zugegriffen werden konnte.

Der Geschäftsinhaber wurde mit einer Geldstrafe von 22.000 Euro belegt . Bei Nichtzahlung kommt es zudem zur Geschäftsschließung für die Dauer von 30 bis 60 Tagen sowie zur Beschlagnahmung der Geräte und der darin enthaltenen Beträge. Da es sich dabei um Geräte handelt, die der totalen Steuerhinterziehung dienen, wird auch die dem Finanzministerium zustehende Steuer berechnet.

(Unioneonline/vl)

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