Die Region jubelt: „Sos Enattos ist gerettet.“ Doch nicht nur das Einstein-Teleskop profitiert von der Entscheidung des Staatsrats, das Windparkprojekt „Gomoretta“ von Parco Eolico Maestrale, einer Tochtergesellschaft von Siemens Gamesa Renewable Energy Italy SpA, zu stoppen. Das Projekt sah den Bau eines 45.045-MW-Kraftwerks in den Gemeinden Bitti, Orune und Buddusò vor. Geplant waren 13 gigantische Windkraftanlagen: Die Stütztürme wären 84 Meter hoch und die Rotoren hätten einen Durchmesser von 132 Metern gehabt, was eine Gesamthöhe von 150 Metern ergeben hätte. Genau diese Gemeinden feiern nun, denn die geplanten Mega-Windkraftanlagen werden nicht errichtet.

Die Entscheidung

Das geht zumindest aus dem gestern veröffentlichten Urteil des Staatsrats hervor. Darin wird auch festgestellt, dass die für das Kraftwerk genehmigte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus regulatorischer Sicht völlig unvereinbar ist: Die neuen staatlichen Vorschriften sehen eine vollständige Sperrung im Umkreis von zehn Kilometern um Standorte wie jene vor, an denen Siemens den Windpark errichten wollte, auch weil diese die Forschungen des Einstein-Teleskops beeinträchtigen würden. Die Vierte Kammer, vor der die Region durch die Anwälte Mattia Pani, Andrea Secchi und Giovanni Parisi vertreten war, betonte nachdrücklich die Unvereinbarkeit des Siemens-Windparks mit der Forschungsinfrastruktur und die damit verbundenen Beeinträchtigungen. Im Wesentlichen überwiegt nicht nur das wissenschaftliche Interesse, sondern es liegt auch kein Verstoß gegen geltende Vorschriften vor.

Legitimität

Unter den im Einspruch zugunsten des Siemens-Projekts angeführten Gründen, dem zu diesem Zeitpunkt lediglich eine einzige Genehmigung für den Bau der Megastruktur fehlte, erscheint auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit unbegründet. Laut der von Luigi Carbone geleiteten Vierten Kammer habe der Einspruchsführer die beanstandeten Bestimmungen lediglich angeführt, „ohne jedoch die angeblich verletzten verfassungsrechtlichen Parameter zu spezifizieren“. Weiterhin liege „keine Verletzung des Grundsatzes der maximalen Verbreitung erneuerbarer Energien vor, da die betreffende Gesetzgebung kein absolutes und a priori Verbot des Baus des Windparks vorsieht, sondern lediglich eine Neufassung des Verfahrens unter Beteiligung anderer Behörden vorschreibt.“

Die Störungen

Unter besonderer Berücksichtigung einer weiteren gesetzlichen Anforderung, die den „Umweltschutz der Gebiete selbst und der umliegenden Territorien“ für den Bau oder den ordnungsgemäßen Betrieb von Forschungsinfrastrukturen betrifft, erinnert der Staatsrat daran, dass „die potenziellen Interferenzen des Windparks mit dem Einstein-Teleskop bekanntermaßen genau im Zusammenhang mit den potenziellen Störungen stehen, die die Rotoren in die Umwelt abgeben und die Detektion von Gravitationswellen beeinträchtigen könnten. Dies sind eindeutig Umweltbelastungen, die in dem Verfahren, das zur Annahme der hier angefochtenen Bestimmung geführt hat, genau bewertet werden müssen.“

Der Satz

Daher das Urteil im Namen des italienischen Volkes , das Siemens einen bitteren Nachgeschmack hinterlässt, aber in den Gebieten von Bitti, Orune und Buddusò für Erleichterung sorgt: Die riesigen Windkraftanlagen werden nicht gebaut.

Lorenzo Piras

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