Die Richtlinien für die Auszahlung der ersten regionalen Hilfsgelder werden nun veröffentlicht und kommen der Bevölkerung sowie den wirtschaftlichen und produktiven Aktivitäten zugute, die durch den Zyklon Harry Schaden erlitten haben.

Die Anordnung des Generaldirektors für Katastrophenschutz regelt sowohl die Zuteilung von Soforthilfe an Bürger und Unternehmen als auch die Schadensbewertung im Hinblick auf mögliche weitere Entschädigungsmaßnahmen. Die Verfahren sind in der gesamten Region einheitlich.

Für Unternehmen in den Bereichen Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei gelten zu einem späteren Zeitpunkt spezifische Durchführungsrichtlinien.

Begünstigte des Beitrags

  • Privatbesitzer oder interessierte Dritte, denen ein Schaden an ihren Wohngebäuden, ihrem vorhandenen beweglichen Eigentum und ihrem registrierten beweglichen Eigentum entstanden ist.
  • Wirtschaftliche und produktive Tätigkeiten, die Schäden an den Liegenschaften, in denen die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, oder an den Liegenschaften, die Gegenstand der Geschäftstätigkeit sind, an beweglichen Sachen, an eingetragenen beweglichen Sachen sowie an beschädigten oder zerstörten Warenbeständen, Rohstoffen, Halbfertigprodukten oder Fertigprodukten erlitten haben.

Ausschluss: Schäden im Zusammenhang mit entgangenem Gewinn aus wirtschaftlichen und produktiven Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Verfahrens.

Unternehmen der Landwirtschaft und Fischerei sind derzeit nicht antragsberechtigt. Nach weiterer Präzisierung der geltenden Beihilfevorschriften werden für diese Unternehmen spezifische Fördermaßnahmen erarbeitet, um eine maximale Förderung zu ermöglichen. Bitte beachten Sie daher die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen zu den Auszahlungsrichtlinien und Zugangsverfahren.

Soforthilfebeiträge

Die Anträge werden neben der Prüfung auf Soforthilfe auch im Hinblick auf die Gesamtbewertung des Schadens und die mögliche Einleitung weiterer Entschädigungsmaßnahmen berücksichtigt.

Zur Soforthilfe werden die Beiträge wie folgt verteilt:

Familien: bis zu 5.000 Euro für Hauptwohnsitze, deren Funktionalität beeinträchtigt ist;

• Wirtschaftliche und produktive Aktivitäten: bis zu 20.000 Euro, basierend auf einem technischen Gutachten, das die für die Wiederherstellung erforderlichen Kosten beschreibt.

Anträge ohne zertifiziertes Wertgutachten, aber mit minimaler Dokumentation, werden dennoch als gültig für den sofortigen Zuschuss betrachtet, wobei die Verpflichtung besteht, die entstandenen Kosten zu melden.

Verfügbare Ressourcen und die Rolle der Gemeinden

Für den Regionalhaushalt 2025–2027 ist zunächst eine Zuweisung von 10 Millionen Euro vorgesehen, die bei Bedarf durch zusätzliche Mittel aufgestockt werden kann. Die Gemeinden spielen eine zentrale Rolle bei der Durchführung der Verfahren: Sie nehmen Anträge entgegen, prüfen die Unterlagen und übermitteln die Untersuchungsergebnisse gemäß den genehmigten Richtlinien an die SIPC.

Einreichung der Anträge und Frist

Anträge müssen ausschließlich über das Informationssystem des Zivilschutzes (SIPC) eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 18. März 2026.

Die Gemeinden werden über die Plattform folgende Aufgabe haben:

• Fragen entgegennehmen;

• die Vollständigkeit der Dokumentation überprüfen;

• den ursächlichen Zusammenhang zwischen den Schäden und dem Zyklon zu ermitteln;

• Die beigefügten Leistungsverzeichnisse und Kostenvoranschläge sind auf ihre Angemessenheit zu prüfen. Anschließend haben die Gemeinden 30 Tage Zeit, Ergänzungen anzufordern, und weitere 15 Tage, um die vollständigen Anträge zusammen mit dem Verwaltungsbeschluss einzureichen, in dem die genehmigten und abgelehnten Anträge sowie die jeweiligen Beträge oder Gründe aufgeführt sind.

Informationen und Unterstützung

Die ergänzenden Formulare und das Benutzerhandbuch sind im Regionalen Serviceportal erhältlich: https://sus.regione.sardegna.it/sus-evo/#/dettaglio-servizio/ciclone%20harry/AMB11522

Bei Fragen zu den Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Regionalen Territorialdienste oder wählen Sie die gebührenfreie Rufnummer 800101106 (Vorwahl 7029#). Mit dieser Maßnahme gewährleistet die Regionale Katastrophenschutzbehörde optimierte Verfahren, eine schnelle Auszahlung der Gelder und Transparenz bei der Antragsbearbeitung und fördert so die Rückkehr zur Normalität in den vom Zyklon Harry betroffenen Gebieten.

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