Der Oberste Gerichtshof: Ein Chef kann unter dem 41-bis-Regime eine Frau treffen, wenn eine Beziehung begonnen hat.
Das Recht des Mafioso wurde vom Direktor des Sassari-Gefängnisses verweigertPer restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Die visuelle Kommunikation zwischen dem unter dem 41bis-Regime inhaftierten Chef und einer Frau, mit der der Mann während seiner Jahre im Gefängnis einen Briefwechsel pflegte, kann nicht verboten werden.
Dies stellte der Kassationsgerichtshof fest, der die Berufung des Justizministeriums gegen das Urteil zurückwies, mit dem das Überwachungsgericht dem Antrag des Cosa-Nostra-Chefs Davide Emanuello stattgegeben hatte , das vom Direktor des Gefängnisses von Sassari verhängte Hausverbot anzufechten.
Während seiner Haft hatte der Mann einen intensiven Briefwechsel mit einer Frau, aus dem später eine Liebesbeziehung entstand. Dies führte laut seinen Anwälten Valerio Vianello Accorretti und Lisa Vaira zu seinem Wunsch, seine neue Freundin zu einem persönlichen Treffen im Gefängnis zu treffen.
Nach Ansicht der Richter, die das Recht auf Zuneigung betonten, hat der Mann das Recht auf Anerkennung seines Wunsches.
(Unioneonline)