«Cops aus dem Weg...» und Mittelfinger, Rapper Marras freigesprochen: «Die Tatsache existiert nicht»
Es gibt keine eindeutigen Video- oder Audiobeweise, drei an diesem Abend anwesende Zuschauer wurden zu vier Monaten Gefängnis verurteiltPer restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Der Prozess wegen Missachtung eines Amtsträgers im Zusammenhang mit den Vorfällen während eines Konzerts am 8. September 2018 im Ex Me in Nuoro endete heute . Richterin Daniela Russo sprach den Rapper Bachisio Marras aus Nuoro, alias Bakis Beks, mit der wörtlichen Formel frei: „Weil die Tatsache nicht existiert.“ Mirko Barca, Elia Zizi und Andrea Sanna, drei an diesem Abend anwesende Zuschauer, wurden zu vier Monaten Gefängnis verurteilt.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die gegen die Angeklagten erhobene Anklage nach der Aufführung des Liedes Messaggio, eines stark politisch motivierten Liedes gegen die NATO-Militärstützpunkte auf Sardinien. Der Anklage zufolge soll Marras die Worte „Bullen aus dem Weg…“ geäußert und den Mittelfinger auf die Beamten gezeigt haben. Doch bereits in der Schlussverhandlung hatte Staatsanwalt Alberto Pinna Marras' Freispruch gefordert und dabei die Unsicherheit der Audioaufnahmen und den Mangel an eindeutigen Beweisen betont. Der Richter schloss sich dieser These an.
Anders fiel die Beurteilung der anderen drei Angeklagten aus. Der Richter sah provokantes und respektloses Verhalten gegenüber der am Ende des Konzerts eingreifenden Patrouille als erwiesen an und verurteilte Barca, Zizi und Sanna, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, zu vier Monaten Haft.
Die Verteidigung, vertreten durch Anwältin Giulia Lai, hatte den Freispruch aller Angeklagten gefordert. Sie sprach von „Missverständnissen und Fehlinterpretationen“ und betonte die im Laufe des Prozesses aufgetauchten Widersprüche. Insbesondere hob sie die Unzuverlässigkeit der von den Agenten erstellten Rekonstruktionen und die Schwierigkeit hervor, die während des Konzerts gesprochenen Worte klar zu verstehen.
„Marras hat sein durch die Verfassung geschütztes Recht auf politische Kritik ausgeübt“, erklärte Lai. „Er kann nicht für eine künstlerische Darbietung strafrechtlich verfolgt werden, die voll und ganz unter die Meinungsfreiheit fällt.“
Der Richter gab im Fall des Rappers letztlich der Verteidigung Recht, folgte dem Freispruchsantrag der anderen Angeklagten jedoch nicht vollumfänglich.