Das Fällen der Kiefern von Buoncammino ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde gilt rechtlich nicht als Straftat, und es liegt auch keine Anklage wegen Zerstörung der Natur vor. Daher wurde der Prozess um die im Jahr 2020 erfolgte Baumfällung vor Richter Stefano Mutzu vom Strafgericht Cagliari abgeschlossen.

Die Entscheidung

Das Urteil wurde gestern Vormittag nach einer im November 2023 begonnenen Verhandlung verkündet. Der Richter sprach in zwei separaten Urteilen den Beamten Paolo Malavasi (vertreten durch die Anwälte Roberto Nati und Nicola Zoccheddu), den Manager Salvatore Farci (vertreten durch Anwalt Matteo Pinna), den Agronomen Andrea Fenu und Giuseppe Ariete (vertreten durch Anwalt Rodolfo Meloni) frei. Die ersten beiden waren als alleinige Projektleiter angeklagt, der dritte als Bauleiter des städtischen Grünflächenamtes und der vierte in seiner Funktion als gesetzlicher Vertreter des temporären Konsortiums Santamaria e Imeria, das die Arbeiten ausführte. Allen vieren wurde vorgeworfen, ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde zehn Kiefern in der Nähe der Viale Buoncammino, einem landschaftspflegepflichtigen Gebiet, gefällt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte sie zudem wegen Sachbeschädigung angeklagt. Der Richter entschied, dass dieses Verhalten kein Verbrechen darstellte, da es keiner ministeriellen Genehmigung bedurfte, um die Bäume zu fällen, die als alt und unsicher galten, und der Vorwurf der Sachbeschädigung nicht erhoben wurde.

Die Debatte

Im Laufe des Prozesses, der begann, nachdem die Angeklagten ihre im Zuge der Ermittlungen ergangenen strafrechtlichen Verurteilungen angefochten hatten, stellte sich heraus, dass die Bäume von Botanikern begutachtet worden waren. Diese kamen zu dem Schluss, dass die Bäume gefällt werden müssten, da sie aufgrund ihrer hohen Einsturzgefahr ein Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstellten. Daraufhin ordnete die Gemeinde per Beschluss die Fällung und die Pflanzung jüngerer Bäume derselben Art an. Als die Kettensägen zum Einsatz kamen, protestierten jedoch zahlreiche Anwohner und Umweltschützer der Gruppe für rechtliche Intervention (GRIG) und erstatteten Anzeige, was die Ermittlungen auslöste. Im Laufe des Prozesses trat der Umweltverband zusammen mit seiner Anwältin Susanna Deiana als Zivilkläger dem Verfahren bei.

Der Satz

Gestern Vormittag verlas Richter Mutzu das Urteil und sprach alle Angeklagten frei, da die Tat nicht als Landschaftsverbrechen eingestuft wurde. Die Arbeiten waren ohne Genehmigung durchgeführt worden, und es lag keine Anklage wegen Beeinträchtigung geschützter Naturschönheit vor. Nach der Anzeige der Familie Grig im Jahr 2020 schritt die Abteilung für Denkmalschutz der Carabinieri ein und stoppte die Arbeiten. Nun muss das Urteil gelesen werden, um zu entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt. Der Fall hatte damals jedenfalls erhebliche Empörung und Kontroversen ausgelöst, da die Kiefern an der Viale Buoncammino bei den Einwohnern von Cagliari seit jeher sehr beliebt sind. Das Gericht hat nun festgestellt, dass mit der Entscheidung, ein Dutzend von ihnen zu fällen, kein Verbrechen begangen wurde.

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