Der Zweck des Drogenhandels konnte der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sprach der Richter zwei junge Männer frei, die im November von den Carabinieri angehalten wurden und 4 Kilo Marihuana in ihrem Auto hatten. Die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde abgewiesen.

Die Verhaftung

Tarik Karmouchi und Stanko Jankovic, 22 und 23 Jahre alt, beide auf Sardinien geboren, obwohl sie ausländischer Herkunft sind, wurden am 20. November verhaftet, weil sie von den Carabinieri in einem BMW 530 angehalten wurden, der sieben Beutel Marihuana mit je 580 Gramm Inhalt an Bord hatte. Sie wurden von den Soldaten auf dem Land angehalten und – so die Ermittler – nach einem Fluchtversuch aufgehalten. Nachdem die Carabinieri im Fahrgastraum einen starken Cannabisgeruch wahrgenommen hatten, fanden sie auf dem Autositz einen Karton mit 3.975 Gramm Marihuana. Anschließend wurden in der Wohnung eines der beiden weitere 10,6 Gramm Haschisch sichergestellt. Sie wurden von den Anwälten Emanuele Pizzoccheri und Alberto Marcis verteidigt.

Die Verteidigung

Die beiden Jungen verteidigten sich umgehend, indem sie klarstellten, dass sie leichtes Cannabis gekauft hätten und mit einer Quittung angaben, wer es ihnen regelmäßig verkauft habe. Leider stellte der Gerichtsgutachter später klar, dass es sich um eine durchschnittliche Dosis von 15,9 % des Wirkstoffs THC handelte. Insgesamt entsprachen diese 4 Kilo für den Experten 22.387 Einzeldosen, während aus dem Haschisch weitere 174 Einzeldosen gewonnen werden konnten. Während des Gerichtsverfahrens wurde der Händler, der es angeblich verkauft hatte, als Zeuge aufgerufen. Auf die Fragen der Verteidigung antwortete der Händler erneut, dass es gelegentlich vorkommen könne, dass es zu Verunreinigungen des (regelmäßig in Deutschland gekauften) Saatguts komme, so dass am Ende Indica-Hanf statt Sativa (helles Cannabis, das einen Wirkstoffgehalt von THC unter 0,6 % aufweisen muss) herauskomme.

Die Kontamination

Der Richter glaubte in keiner Weise an die Hypothese einer Kontamination. „Wenn eine solche Möglichkeit in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden kann“, heißt es in dem Urteil, „erscheint es nahezu unmöglich, dass die Kontamination alle für die Produktion gekauften Samen betraf, aus denen dann Indica- und keine Sativa-Hanfpflanzen hervorgingen.“ Das Gericht hatte daher auch nach dem Ergebnis der Sachverständigenbegutachtung keine Zweifel daran, dass es sich bei der sichergestellten Substanz um ein Betäubungsmittel handelte.

Der Freispruch

Obwohl das Gericht der Darstellung der beiden jungen Männer keinen Glauben schenkte, stellte es klar, dass die Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen habe, dass diese etwa vier Kilo Drogen zur „Weitergabe an Dritte“, also zum Handel, bestimmt gewesen seien. Eine notwendige Voraussetzung dafür, dass ein Verbrechen vorliegt. Tatsächlich war das Marihuana weder in Dosen aufgeteilt, noch wurden in den Häusern der beiden jungen Männer Präzisionswaagen, Geld oder anderes Verpackungsmaterial gefunden, das auf eine Verkaufsabsicht schließen ließe. Darüber hinaus gaben beide bei der Bestätigung der Festnahme zu, dass sie davon persönlichen Gebrauch gemacht hätten. Daher der Freispruch der beiden Jugendlichen (wenn auch mit fragwürdiger Formel), denn es lässt sich nicht ausschließen, dass es sich bei den beschlagnahmten Waren – egal wie groß Menge und Wert sind – dennoch um Vorräte für den Eigenbedarf handeln könnte. Die Abschrift der Aussage des Zeugen, des Händlers, der das Marihuana angeblich verkauft hatte, wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, da man seinen Aussagen keinen Glauben schenkte. Die Berufung des mit dem Fall betrauten Staatsanwalts Gilberto Ganassi wurde abgelehnt.

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