22 Cagliari-Ultras sind die Empfänger ebenso vieler Gruppen-Daspo-Bestimmungen, die vom Cagliari- Polizeichef herausgegeben wurden. Die Fans wurden von Digos gemeldet, weil sie bei der vergangenen Fußballmeisterschaft an verschiedenen Episoden von Gewalt während Sportveranstaltungen des Teams rossoblù teilgenommen hatten.

DIE FAKTEN – Am 21. Februar 2022 kam es im Zusammenhang mit dem Serie-A-Spiel Cagliari-Napoli ( HIER DAS VIDEO ) zu Zusammenstößen mit der Polizei . Die Daspo wurde gegen 17 Personen im Alter zwischen 19 und 48 Jahren unterzeichnet, darunter bekannte Mitglieder der Upsetts. Am Ende des Treffens war eine Gruppe von Anhängern aus Cagliari vor dem Gästesektor des Stadions angekommen und hatte Rauchbomben, Feuerwerkskörper und andere Gegenstände innerhalb des Sektors sowie Steine und Flaschen auf die Polizei geworfen . Drei Ultras waren festgenommen worden. Für Gruppenverhalten wurden insgesamt 49 Daspo-Bestimmungen erlassen. Darunter sind 26 gegen Cagliari-Ultras und 21 gegen Napoli-Fans, die zwischen einem Jahr und 8 Jahren bestehen, sogar mit Auftrittsverpflichtungen.

Eine weitere Gruppe Daspo wurde vom Polizeipräsidium von Cagliari gegen 7 Cagliari-Ultras (von denen 2 auch an den Anschlägen vom 22. Februar beteiligt waren) eingesetzt, die am 15. Mai an einem Angriff auf die Poetto-Küste gegen 6 Inter-Fans teilnahmen, in die gerade geraten war ein Taxi. Die Gruppe schlug mit Stöcken und Gürteln, die mit Metallschnallen versehen waren, auf das Auto ein und beschädigte es. Um dem Angriff zu entgehen, war der Taxifahrer gezwungen worden, im Zickzack zwischen Passanten und Radfahrern hindurchzufahren, wodurch die öffentliche Sicherheit gefährdet wurde.

Basierend auf den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit der Abteilung der Kriminalpolizei haben die ausgestellten Daspo eine Laufzeit von 2 bis 8 Jahren. In Bezug auf Wiederholungstäter wurden die Maßnahmen durch Verpflichtungen verschärft, von 2 bis 4 Jahren, die sie während der Spiele von Cagliari erfüllen müssen, bei den Polizeiämtern (Staatspolizei oder Carabinieri) zu erscheinen.

Allen beteiligten Personen ist der Zutritt zu Stadien und Sportanlagen im Staatsgebiet untersagt, in denen Fußballsportveranstaltungen auf Wettkampf-, Profi-, Amateur- oder Jugendebene stattfinden, einschließlich Freundschaftsspiele und für wohltätige Zwecke sowie Spiele für die italienische Nationalmannschaft und aller italienischen oder ausländischen Mannschaften, die im Inland und im Ausland gespielt werden, sowie an den Orten, die an der Haltestelle, dem Transit oder dem Transport von Besucherfans in der Hauptstadt interessiert sind.

(Uniononline/ss)

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