Die Regionalrätin für Landwirtschaft, Valeria Satta, wurde vom Rechnungshof zur Zahlung von 220.000 Euro „zugunsten der Region Sardinien“ verurteilt.

Das Urteil wurde von der Gerichtsabteilung unter dem Vorsitz von Donata Cabras gefällt.

In der Bestimmung heißt es: „Die Regionalstaatsanwaltschaft hatte aufgrund einer anonymen Beschwerde, die schwerwiegende Unregelmäßigkeiten im Verfahren zur Ernennung von Dr. Silvia Cocco zur Generaldirektorin für Personal der Region Sardinien darstellte, ein Verfahren gegen sie eingeleitet und Ermittlungen an sie delegiert.“ die Wirtschafts- und Finanzpolizeieinheit der Finanzpolizei von Cagliari.

Der zu entschädigende Betrag, heißt es im Satz weiter, „wurde im Rahmen der Vorermittlungen durch die Staatsanwaltschaft durch Addition der gezahlten Bruttomonatsbeträge ermittelt (...), nachdem sie Unstimmigkeiten in den von der zuständigen Regionalbehörde durchgeführten und von der zuständigen Regionalbehörde übermittelten Berechnungen festgestellt hatte.“ Finanzpolizei».

Nochmals: „Dieser Schaden (...) sollte ausschließlich durch Betrug dem vorschlagenden Stadtrat Satta zugeschrieben werden, der dem Rat eine unwahre Situation präsentiert hätte.“

Hilfsweise hielt die Staatsanwaltschaft für den Fall, dass kein Betrug vorliegt, die grobe Fahrlässigkeit des oben genannten Befürworters für unbestreitbar, der mit unentschuldbarer Fahrlässigkeit und Inkompetenz glaubte, dass die Aufgabe Dr klar, dass ich es nicht zulasse.“

(Uniononline/lf)

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