Anwälte besuchen das Uta-Gefängnis: „725 Insassen sind dort untergebracht, von insgesamt 561 Plätzen.“
Eine Initiative des Strafgerichts Cagliari in Zusammenarbeit mit dem Verein Nessuno tocchi Caino erklärt: „Und nun kommt Artikel 41 bis in Kraft.“Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Eine Delegation des Strafgerichts Cagliari besuchte zusammen mit „Nessuno tocchi Caino“ das Gefängnis Uta, um den Insassen während der Feiertage ein konkretes Zeichen der Unterstützung zu geben.
„Eine einfache, aber notwendige Geste in einer besonders schwierigen Zeit für die Einrichtung, die von akuter Überbelegung und einem strukturellen Mangel an angebotenen Dienstleistungen, insbesondere im Gesundheitswesen, geprägt ist. Diese kritischen Probleme beeinträchtigen die Würde der Inhaftierten und die Arbeit derjenigen, die dort täglich tätig sind“, heißt es in einer Erklärung.
Die kritischste Situation betrifft das Gesundheitsmanagement der Anstalt, „insbesondere die Unterstützung von Häftlingen mit psychischen Erkrankungen und Drogenabhängigkeit. In diesem Bereich scheinen die Mängel struktureller Natur und äußerst gravierend zu sein.“
Die kritischen Probleme rühren laut den Anwälten vor allem von einem chronischen Mangel an medizinischem Personal her, der durch die Überbelegung der Einrichtung noch verschärft wird. Derzeit sind dort 725 Insassen untergebracht, während die zulässige Kapazität bei 561 liegt, erklären die Strafverteidiger.
„Das Missverhältnis zwischen der Anzahl der Patienten und den verfügbaren Ressourcen macht es praktisch unmöglich, ein angemessenes Maß an Versorgung und Behandlung zu gewährleisten, insbesondere in den heikelsten und komplexesten Fällen.“
„So ist beispielsweise die geplante Personalstärke der Psychiater auf vier reduziert, tatsächlich sind es aber nur noch zwei, von denen nur einer in Vollzeit arbeitet. Trotz der Bemühungen des aktuellen medizinischen Managements konnte der Suchtdienst innerhalb der Einrichtung noch nicht aktiviert werden , sodass eine beträchtliche Anzahl von Häftlingen mit Drogenproblemen keine angemessene Behandlung erhält“, heißt es weiter.
Die Dramatik der Situation wird besonders deutlich im Fall eines jungen Gefangenen, der zu verhungern droht und nicht zwangsernährt werden kann, weil seine obligatorische medizinische Behandlung nicht bestätigt werden konnte.
„Hinzu kommt“, heißt es in der Erklärung weiter, „das Fehlen angemessener psychologischer Betreuung und das Fehlen eines ständig vor Ort befindlichen Krankenwagens, Faktoren, die zu dem Bild einer ernsthaften Beeinträchtigung des Rechts auf Gesundheit innerhalb der Einrichtung beitragen.“
Hinzu kommt die bevorstehende Ankunft von 92 Gefangenen im Gefängnissystem 41-bis: eine Verlegung, „die in der lokalen politischen Debatte heftige Kontroversen und Besorgnis auslöst“, so das Fazit. „Das Gefängniswesen bleibt Teil des Rechtsstaatsprinzips. Gerade in Zeiten größter Not darf der Schutz der Rechte, der Gesundheit und der Würde der Gefangenen nicht vernachlässigt werden.“
(Unioneonline)
