Der Juni ist für Familien und Unternehmen ein Monat voller Fristen und Verpflichtungen. Zwischen Steuerzahlungen, Grundsteuern und Haushaltsrechnungen müssen Steuerzahler zahlreiche Termine beachten, um Strafen zu vermeiden.

16. Juni: Fokus auf IMU

Der wichtigste Termin für Immobilieneigentümer ist der 16. Juni, der Stichtag für die Zahlung der ersten Rate (Anzahlung) der Grundsteuer 2026. Die Zahlung, die 50 % der jährlichen Steuer entspricht, muss anhand der von den Gemeinden für 2025 genehmigten und auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen veröffentlichten Sätze und Abzüge berechnet werden.

Eigentümer von Zweitwohnungen, Luxusimmobilien (Kategorien A/1, A/8, A/9), landwirtschaftlichen Flächen und Baugrundstücken sind zur Zahlung verpflichtet. Ausnahmen gelten wie üblich für nicht-luxuriöse Hauptwohnsitze und landwirtschaftliche Nebengebäude. Die Zahlung kann mit Formular F24 oder per Postanweisung erfolgen. Auch eine Einmalzahlung ist bis zum selben Datum möglich. Der Restbetrag ist am 16. Dezember fällig und basiert auf den Steuersätzen von 2026.

30. Juni, der Tag der Finanzbilanzen

Der 30. Juni ist der wichtigste Stichtag für zahlreiche Zahlungen und Erklärungen. Dazu gehören:

  • Saldo der Einkommensteuern für 2025 und erste Vorauszahlung für 2026 für die Einkommensteuer (IRPEF), die Körperschaftsteuer (IRES) und die regionale Produktionssteuer (IRAP) (mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis zum 31. Juli mit einem Zuschlag von 0,40 %).
  • Zahlung der Pauschalsteuer auf Miete, IVIE und IVAFE.
  • Jährliche Gebühr an die Handelskammern.
  • Einreichung der IMU-Steuererklärung für Änderungen, die im Jahr 2025 eintreten.
  • Umsatzsteuerpflichtige unterliegen zudem zusätzlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerabführung und dem Quellensteuerabzug. Auch die Einkommensteuererklärung und das Formular 730 müssen beachtet werden, wobei für Steuerberatungsstellen und Vermittler spezifische Fristen gelten.

Rechnungen und Nebenkosten: Behalten Sie Ihre Routine im Blick.

Es gibt zahlreiche Abrechnungsfristen für Strom, Gas und Wasser, die sich nach den zweimonatlichen oder monatlichen Abrechnungszyklen der jeweiligen Anbieter richten. Im Juni erhalten viele Kunden eine Gutschrift für ihren Verbrauch im Frühjahr. Wichtig: Die zweijährige Verjährungsfrist schützt Verbraucher vor Ansprüchen im Zusammenhang mit sehr alten Rechnungen.

Sonstige Verpflichtungen

Vergessen Sie in den ersten Wochen des Monats nicht, Mietverträge zu registrieren (1. Juni) und die Raten des vierten Entschuldungsprogramms zu zahlen.

(Unioneonline/E.Fr.)

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