Die Regulierungsbehörde für Kommunikation geht gegen die Online-Verbreitung potenziell für Minderjährige ungeeigneter Inhalte wie Pornografie, Glücksspiel oder den Verkauf von Alkohol oder Zigaretten vor. Die Regulierungsbehörde hat – in Umsetzung des sogenannten Caivano-Dekrets – eine Reihe von Vorschriften zur Überprüfung der Volljährigkeit von Nutzern verabschiedet, denen Video-Sharing-Plattformen und Websites innerhalb von sechs Monaten nachkommen müssen. Ziel: Wirksamer Schutz Minderjähriger vor den Gefahren des Internets.

Die von Agcom ermittelten technischen Methoden, die vom Datenschutzbeauftragten positiv bewertet wurden, standen im Mittelpunkt einer öffentlichen Konsultation, an der dreizehn Handels- und Verbraucherverbände sowie Video-Sharing-Plattformen teilnahmen. Das von der Behörde entwickelte System basiert auf der Einschaltung unabhängiger und zertifizierter Dritter, die für den Nachweis der Volljährigkeit verantwortlich sind . Der Vorgang ist für jede Sitzung bei der Nutzung bestimmter Dienste, wie etwa beim Zugriff auf pornografische Inhalte, in zwei unterschiedliche Phasen unterteilt: zunächst die Identifizierung der Person, dann die Authentifizierung, um zu bestätigen, dass sie es tatsächlich ist.

Darüber hinaus können Sie spezielle Apps verwenden, die auf Ihrem Smartphone oder Gerät installiert sind, beispielsweise solche, die mit digitalen Identitäts-Wallets verknüpft sind. Über diese Apps kann sich der Nutzer identifizieren und den erforderlichen Altersnachweis direkt gegenüber der Site oder Plattform erbringen.

Dieses System – erklärt die Behörde – gewährleistet ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau und die Einhaltung der Minimierung der erhobenen personenbezogenen Daten. Durch den Mechanismus der „doppelten Anonymität“ ist für die Anbieter der Altersverifizierung nicht ersichtlich, für welchen Dienst der Altersnachweis ausgestellt wird. Gleichzeitig enthält der der Website oder Plattform vorgelegte Nachweis keine identifizierenden Daten des Benutzers. Allerdings müssen die Altersüberprüfungssysteme den Leitlinien entsprechen, die in Kürze von der Europäischen Kommission verabschiedet werden. Bei Bedarf können die verabschiedeten Maßnahmen geändert und angepasst werden.

(Online-Gewerkschaft)

© Riproduzione riservata