Aus den durchgeführten Untersuchungen geht hervor, dass die in den Presseberichten geschilderten Fakten, die Anlass zu dieser ergänzenden Untersuchung gaben, nicht der Wahrheit entsprechen und dass keine neuen Erkenntnisse gewonnen wurden, die dem bereits vorliegenden Beweismaterial im Zusammenhang mit Nicole Minettis Gnadengesuch widersprechen. Dies erklärte Mailands Generalstaatsanwältin Francesca Nanni in einer Stellungnahme und fügte hinzu, dass die Ergebnisse der neuen Analysen heute an das Justizministerium weitergeleitet wurden.

Im Wesentlichen bestätigt die Staatsanwaltschaft ihre positive Einschätzung der vom Präsidenten der Republik im Februar gewährten Begnadigung.

Laut Staatsanwaltschaft liegen „weder Anzeigen wegen Straftaten noch laufende Gerichtsverfahren oder Ermittlungen jeglicher Art gegen Nicole Minetti und Giuseppe Cipriani in Uruguay oder Spanien vor“. Die von der Masseurin gegenüber „Il Fatto Quotidiano“ geäußerten Vorwürfe bezüglich Drogen- und Sexpartys, an denen Nicole Minetti in den letzten Jahren angeblich teilgenommen haben soll, werden durch „zahlreiche Aussagen im Rahmen der Ermittlungen der Verteidigung“ und durch „Aussagen von Personen mit Kenntnis der Sachlage gegenüber den Carabinieri“ widerlegt. Auch im Adoptionsverfahren für die Minderjährige seien keine Unregelmäßigkeiten aufgetreten, schreibt die Mailänder Staatsanwaltschaft.

(Unioneonline)

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