Gebäudesanierungen: Das Haushaltsgesetz sieht die Ausweitung der Steuerabzüge auf 50 % und 36 % vor.
Die aktuellen Zinssätze würden auch für 2026 bestätigt: Die Senkung wird für das folgende Jahr erwartet.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Das Haushaltsgesetz war in den letzten Tagen ein heiß diskutiertes politisches Thema. Doch was wird im Jahr 2026 von den Wohnungsbauprämien übrig bleiben?
Vorbehaltlich der parlamentarischen Debatte wird erwartet, dass das nationale Haushaltsgesetz eine einjährige Verlängerung der Förderprogramme für Gebäudesanierungen vorsieht. Diese beinhaltet einen Steuerabzug von 50 % für Erstwohnungen und 36 % für Zweitwohnungen, bis zu einer maximalen Fördersumme von 96.000 € pro Wohneinheit.
Um den Steuervorteil effektiver zu gestalten, wird vorgeschlagen, den Zeitraum für die Inanspruchnahme des Steuerabzugs von 10 auf 5 Jahre zu verkürzen.
Die Erweiterung würde auch kostenlose Bauprojekte umfassen, wie zum Beispiel: den Austausch von Armaturen, elektrischen Anlagen oder Sanitärinstallationen; die Installation von Klimaanlagen oder Solaranlagen mit Speicher; den Bau von Garagen; und Erdbebensicherungsmaßnahmen.
Die Zinssenkung sollte daher ab 2027 in Kraft treten. Der Zinssatz würde für Erstwohnungen auf 36 % und für Zweitwohnungen auf 30 % sinken.
(Unioneonline/E.Fr.)
