Er erhielt die Sozialhilfe vom INPS, lebte aber seit Jahren in Argentinien.

Die Finanziers der Compagnia di Menaggio (Como) entlarvten den Mann, zeigten ihn an und ordneten die vorsorgliche Beschlagnahme von zu Unrecht eingenommenen 62.200 Euro an.

Die Ermittlungen der Fiamme Gialle haben es ermöglicht, den Bürger, der fiktiv in einer Gemeinde des Oberen Sees wohnte, zu identifizieren und seine Vermögens- und Vermögenslage auch durch die Analyse von Bankströmen zu rekonstruieren.

Sie stellten somit fest, dass er ab 2013, dem Jahr, in dem er seinen Wohnsitz nach Argentinien verlegte, ohne dies dem INPS mitzuteilen, die Leistung zu Unrecht erhalten hatte.
Um Informationen über den Mann zu erhalten, aktivierten die Finanziers auch internationale Kanäle für den Informationsaustausch über das Generalkommando des Korps und hatten so die Gewissheit, dass er noch am Leben war und sich immer noch in Argentinien aufhielt.

(Unioneonline / L)

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