Beim Scheidungsgeld muss auch das eheliche Zusammenleben vor der Hochzeit berücksichtigt werden
Laut dem Kassationsgericht müssen „die Opfer und Arbeits- oder Berufsopfer berücksichtigt werden, die der wirtschaftlich schwächere Ehegatte in der Zeit vor der Eheschließung erbracht hat“.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Die Zeit des vorehelichen Zusammenlebens hat Auswirkungen auf das Scheidungsgeld.
Das Urteil stammt vom Kassationsgericht, das erstmals festlegt, dass auch das gemeinsame Leben vor der Hochzeit in die Unterhaltsberechnung einbezogen werden muss.
Mit dem gestern eingereichten Urteil 35385 stellten die Vereinigten Sektionen fest, dass bei der Bemessung der Zulage auch das Zusammenleben berücksichtigt werden muss, wenn es „die Merkmale der Stabilität und Kontinuität aufgrund eines Projekts des gemeinsamen Lebens“ aufweist.
Dabei sind vor allem „Verzichtserklärungen sowie Arbeits- oder Berufsopfer zu berücksichtigen, die der wirtschaftlich schwächere Ehegatte in der Zeit vor der Eheschließung erbracht hat“. Insbesondere entschieden die Richter über die Berufung einer Frau, die sich darüber beschwerte, dass sieben Jahre vorehelichen Zusammenlebens von 1996 bis 2003, in denen auch der Sohn des Paares geboren wurde, nicht berücksichtigt wurden.
Nach Angaben des Berufungsgerichts von Bologna, das die in der ersten Instanz festgesetzte Entschädigung kürzte, hatte die Frau ihren Job einige Zeit vor der Hochzeit aufgegeben und die Arbeit aufgegeben, „wegen des Reichtums, der von ihrer Herkunftsfamilie stammte, und nicht wegen Besitzes.“ widmete sich ganz der Pflege ihres Mannes und ihres Sohnes. Daher könne diese Wahl nicht berücksichtigt werden, da „sich Verpflichtungen aus der Ehe ergeben“.
Das Gericht berücksichtigte daher den Zeitraum der gesetzlichen Dauer der Ehe von November 2003 bis 2010 und nicht die sieben Jahre davor, in denen das Paar zusammengelebt hatte und auch ihr Sohn geboren wurde. Das Kassationsgericht vertritt eine andere Meinung und besagt, dass „das voreheliche Zusammenleben ein gewohnheitsmäßiges Phänomen ist, das zunehmend im Verhalten unserer Gesellschaft verwurzelt ist und mit einer zunehmenden Anerkennung – in statistischen Daten und in der Wahrnehmung der Menschen – von verstandenen faktischen Bindungen einhergeht.“ als Familiengründungen und soziale Formen von gleicher Würde im Vergleich zu ehelichen.
(Uniononline/lf)