Beim Beach-Tennis landete der Ball im Auge eines Schwimmers: Vater und Tochter wurden zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt.
Der Kassationsgerichtshof hat entschieden, dass das Paar der Körperverletzung beschuldigt wird.(Foto des Ansa-Symbols)
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Ja zur Verurteilung wegen Körperverletzung und Entschädigung für einen Vater und seine Tochter, die beim Strandtennisspielen am Ufer versehentlich einen Ball in das Auge eines Schwimmers schleuderten und dadurch eine Netzhautablösung in seinem linken Auge verursachten.
Der Kassationsgerichtshof hat entschieden: Der Vorfall, der sich an einem Strand in Salento ereignete, datiert aus dem Jahr 2015.
Ein Vater und seine beiden Töchter spielten am Strand, als der Ball vom Kurs abkam und eine Person mit voller Wucht auf Augenhöhe traf.
Der Fall landete vor Gericht, wobei der Friedensrichter und anschließend das Gericht von Lecce die beiden Angeklagten für schuldig befanden und jeweils eine Geldstrafe von 516 € sowie eine vorläufige Entschädigungssumme von 10.000 € für den Geschädigten verhängten.
Der Vater und die Tochter legten mit einem Anwalt Berufung beim Obersten Kassationsgericht ein: Die Verteidigung argumentierte, es gebe keine Beweise für einen dauerhaften Schaden oder einen direkten Zusammenhang zwischen dem Schlag und den erlittenen Verletzungen, insbesondere da die Schwimmerin erst einige Tage später in die Notaufnahme gegangen sei.
Der Oberste Gerichtshof wies die Berufung jedoch als unzulässig zurück. Für die Richter bestätigten der chirurgische Eingriff und das anschließende klinische Bild die Schwere der Verletzung und deren Zusammenhang mit dem Unfall am Strand .
Zusätzlich zur Geldbuße und der vorläufigen Strafe wird nun eine Geldbuße von jeweils dreitausend Euro an den Bußgeldfonds sowie die Übernahme der Anwaltskosten fällig.
(Unioneonline)
