Ja zur Verurteilung wegen Körperverletzung und Entschädigung für einen Vater und seine Tochter, die beim Strandtennisspielen am Ufer versehentlich einen Ball in das Auge eines Schwimmers schleuderten und so eine Netzhautablösung verursachten.

Der Kassationsgerichtshof hat entschieden: Der Vorfall, der sich an einem Strand in Salento ereignete, datiert aus dem Jahr 2015.

Vater und Tochter spielten am Strand, als der Ball vom Kurs abkam und einen Mann in der Nähe mit voller Wucht auf Höhe seines linken Auges traf.

Der Fall landete vor Gericht, wobei der Friedensrichter und anschließend das Gericht von Lecce die beiden Angeklagten für schuldig befanden und jeweils eine Geldstrafe von 516 € sowie eine vorläufige Entschädigungssumme von 10.000 € für den Geschädigten verhängten.

Vater und Tochter legten mit einem Anwalt Berufung beim Obersten Kassationsgericht ein: Die Verteidigung konnte insbesondere keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Schlag und den erlittenen Verletzungen nachweisen, zumal die Schwimmerin erst einige Tage später in die Notaufnahme gegangen sein soll.

Der Oberste Gerichtshof erklärte die Berufung jedoch für unzulässig und bestätigte sowohl die Schwere der Verletzung als auch den Zusammenhang mit dem Unfall am Strand .

Daher erhielten Vater und Tochter zusätzlich zur Geldbuße und der vorläufigen Zahlung jeweils eine Geldstrafe von dreitausend Euro aus dem Bußgeldfonds sowie die Übernahme der Anwaltskosten.

(Unioneonline/D)

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